Erklärungen zur Barrierefreiheit von AOK-Apps

Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Eine Frau und ein Mann sitzen vor einer Picknickdecke und betrachten ein Smartphone mit einer darauf geöffneten AOK-App.© AOK

Die Barrierefreiheit der AOK-Apps

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „Meine AOK“-App

    Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „Meine AOK“-App.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die „Meine AOK“-App ist mit der BITV 2.0 und dem BGG fast vollständig vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot („Meine AOK“-App) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf den Betriebssystem iOS und Android nicht barrierefrei:

    • Bildschirmausrichtung: Die Meine AOK-App wurde für eine Nutzung im Portraitausrichtung (vertikal) entworfen und entwickelt.
    • Die Passwort-Regeln haben keine einfache Sprache und sind unter Umständen kompliziert einzugeben.
    • Die Aufnahme eines Lichtbildes für die elektronische Gesundheitskarte ist nur bedingt mit Screen Readern bedienbar.
    • Das Festlegen von Bildausschnitten beim Dokumentenscanner ist nur bedingt mit Screen Readern bedienbar.
    • Bei manchen Inhalten sind die Kontrastwerte zu niedrig

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.

    Die Prüfung der Konformität beruhte auf einem Prüfbericht nach der Auditierung durch die Agentur d-SIRE GmbH & Co. KG und einer zusätzlichen externen Bewertung.

    Feedback und Kontaktangaben

    Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:
    Barriere melden

    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Durchsetzungsverfahren

    Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

    Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt, wurden:

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527 2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (Android)

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für „AOK Mein Leben“-App (Version 3.0.8), die unter dem Betriebssystem Android veröffentlichte mobile Anwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

    Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • Einige Elemente sind noch nicht vollständig für die Bedienung mit der Tastatur optimiert.
    • Die Tastatur- und/oder Screenreader-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. In einigen Fällen bekommen beispielweise bei Nutzung mit der Tastatur nicht interaktive Elemente wie Textabsätze den Fokus. Des Weiteren wird der Screenreader-Fokus in manchen Fällen beim Laden einer neuen Seite nicht an den Seitenanfang gesetzt, sondern direkt ans Ende. In bestimmten Fällen erhalten visuell versteckte Elemente außerdem fälschlicherweise den Fokus des Screenreaders. Auf einigen Seiten erhalten zudem statische Elemente, wie Textabsätze, einen Tastaturfokus.
    • In bestimmten Fällen ist es möglich, einen Tastaturfokus auf nicht sichtbare Elemente zu bewegen, ohne dass die Seite automatisch nach oben scrollt.
    • In einigen Eingabefeldern gibt der Screenreader bei ungültiger Eingabe englische Wörter aus. Des Weiteren wird in Eingabefeldern in manchen Fällen ein Zusatzhinweis - wie z.B. „optional“ - durch den Screenreader nicht mit ausgegeben.
    • In manchen Fällen werden Abkürzungen oder Akronyme nicht als solche erkannt und stattdessen als vollständige Wörter ausgegeben. 
    • In bestimmten Fällen gibt der Screenreader die Rollen von Elementen doppelt aus.
    • Auf einigen Seiten werden zusammenhängende Informationen vom Screenreader nicht gruppiert ausgegeben.
    • Einige Zahlenfolgen werden als zusammenhängende Zahlen, statt als einzelne Ziffern durch den Screenreader ausgegeben. Dies kann bei sehr langen Zifferreihen zu Verständnisproblemen führen.
    • Einige längere Texte, z.B. unter „Datensicherheit“ oder „Schadsoftware“, werden als ganzer Block durch den Screenreader ausgegeben, anstatt absatzweise.
    • Der Screenreader-Fokus ist in bestimmten Fällen zu klein oder nicht korrekt gesetzt.
    • An manchen Stellen wird eine Überschrift fälschlicherweise in die Nummerierung einer Liste aufgenommen.
    • In einigen Fällen bekommen informative Elemente (QR-Code) vom Screenreader keinen Fokus oder einen Fokus, der dem Nutzer aber nicht informiert, dass es sich um einen QR-Code handelt.
    • In einigen Bereichen der App wurden visuell klar erkennbare Überschriften nicht als solche semantisch ausgezeichnet.
    • An einigen Stellen wurden fälschlicherweise interaktive Elemente als Überschriften ausgezeichnet.
    • In einigen Fällen ist es mit einer externen Tastatur nicht möglich über den vollständigen Bereich einer längeren Liste zu scrollen.
    • Teilweise sind dekorative Bilder oder Grafiken noch nicht als solche gekennzeichnet und werden mit nicht aussagekräftigen Alternativtexten vom Screenreader ausgegeben.
    • Einige informationstragende Bilder, Bedienelemente, Texte oder sonstige Elemente werden entweder ohne oder mit nicht aussagekräftigem Inhalt vom Screenreader ausgegeben und noch nicht vollständig für eine Nutzung mit assistiver Technologie optimiert.
    • Teilweise sind Inhalte nur auf Basis sensorischer Merkmale nutzbar. So wird beispielsweise in einigen Fällen der Status eines Elements ausschließlich durch die Farbe dargestellt, ohne dass diese Information für Screenreader zugänglich ist. In einzelnen Fällen wird das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 nicht immer eingehalten.
    • An vereinzelten Stellen erscheint bei einem auftretenden Fehler keine Fehlermeldung und/oder es gibt keine Hinweise zum korrekten Eingabeformat und -wert.
    • Komplexe Zeigergesten verfügen teilweise noch nicht über eine Alternative mit einfacher Zeigereingabe.
    • Einige Elemente sind noch nicht oder nicht vollständig für die Anwendung im Landscape Modus optimiert.
    • Die Inhalte der App sind teilweise noch nicht für eine Skalierung optimiert. So gibt es beispielsweise Fälle, in denen die Skalierung von Texten zu einer nicht optimalen Darstellung und Bedienbarkeit führt.
    • Teilweise sind Rollen, Status, Zweck, Kontextänderung und/oder Eigenschaften von Elementen nicht oder nicht ausreichend zugewiesen bzw. ausgegeben/ausgezeichnet. So werden beispielsweise manche Schaltflächen werden als Überschriften ausgegeben.
    • Nicht alle Inhalte und Elemente sind mit den dafür vorgesehenen Strukturelementen ausgezeichnet.

    Für den TI-M (Telematikinfrastruktur-Messenger) bestehen folgende Barrieren:

    • Einige Elemente sind noch nicht vollständig für die Bedienung mit der Tastatur optimiert. (Chatnachrichten können nicht durchscrollt werden)
    • In einigen Fällen werden dekorative oder nicht interaktive Elemente durch den Screenreader fokussiert und ausgegeben. (z.B. Archiviert Icon bei Chat Cards ist fokussierbar)
    • Lizenzen sind nur auf Englisch verfügbar
    • In bestimmten Fällen ist es möglich, einen Tastaturfokus auf nicht sichtbare Elemente zu bewegen, ohne dass die Seite automatisch nach oben scrollt.
    • Textskalierung kann dazu führen, dass Seitenüberschriften abgeschnitten werden. Dies geschieht nur bei kleinen Geräten mit höherer Textgröße als Normal.
    • In einigen Bereichen sind Nicht-Text-Kontraste noch nicht barrierefrei. (z.B. Tastaturfokus bei Schaltflächen, v.A. auf grünem Hintergrund)

    Offene Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der App behoben.

    Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 17.07.2025 aktualisiert.

    Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

    Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser E-Mail-Formular an:

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    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

    Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527 2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (iOS)

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für „AOK Mein Leben“-App (Version 3.0.8), die unter dem Betriebssystem iOS veröffentlichte mobile Anwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

    Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • Einige Elemente sind noch nicht vollständig für die Bedienung mit der Tastatur optimiert.
    • Die Tastatur- und/oder Screenreader-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. In einigen Fällen bekommen beispielweise bei Nutzung mit der Tastatur nicht interaktive Elemente wie Textabsätze den Fokus. In einigen Fällen kehrt außerdem der Tastaturfokus nicht zum auslösenden Element zurück. Wenn beispielsweise das Menü der App über den Schließen-Button geschlossen wird, wird der Fokus nicht auf den Menü-Button zurückgesetzt.
    • In bestimmten Fällen ist der Tastaturfokus nicht deutlich erkennbar, erfüllt die Kontrastanforderungen nicht oder überdeckt Beschriftungen, sodass diese nicht mehr gut lesbar sind.
    • Einige Schaltflächen lassen sich weder mit dem Screenreader noch über die Tastatur aktivieren.
    • Einige Elemente sind noch nicht oder nicht vollständig für die Anwendung im Landscape Modus optimiert. So wird beispielsweise die Hauptüberschrift (Titel) der Seite im Landscape-Modus visuell doppelt dargestellt und zudem vom Screenreader als zwei identische Überschriften ausgegeben. Des Weiteren ist es im Landscape-Modus auf einigen Seiten nicht möglich, einen Button mit der Tastatur zu fokussieren, wenn dieser außerhalb des sichtbaren Bereichs liegt.
    • Einige informationstragende Bilder, Bedienelemente, Texte oder sonstige Elemente werden entweder ohne oder mit nicht aussagekräftigem Inhalt vom Screenreader ausgegeben und noch nicht vollständig für eine Nutzung mit assistiver Technologie optimiert. So geben in bestimmten Situationen Screenreader beispielsweise Inhalte irrtümlich als Überschriften aus, obwohl sie semantisch keine sind – beispielsweise Statusmeldungen wie „Medikament hinzugefügt“ oder „Keine Ergebnisse“.
    • Teilweise sind dekorative Bilder oder Grafiken noch nicht als solche gekennzeichnet und werden mit nicht aussagekräftigen Alternativtexten vom Screenreader ausgegeben.
    • Einige Beschriftungen von Formularelementen sind nicht programmatisch mit diesen verknüpft, wodurch sie beim Fokussieren der Formularelemente nicht vom Screenreader ausgegeben werden.
    • Bei einigen Schaltflächen ist der vom Screenreader ausgegebene Hinweistext nicht inhaltlich passend zur Funktion der Schaltfläche.
    • Die Tabellen des Medikationsplans sind für Screenreader-Nutzende nicht vollständig zugänglich, da die Zuordnung zwischen Datenzellen und Spaltenüberschriften teilweise fehlerhaft ist.
    • In einigen Fällen werden Datum oder Uhrzeit in einem ungeeigneten Format ausgegeben, wodurch sie schwer verständlich sind.
    • Es gibt Fälle, in denen Abkürzungen vom Screenreader nicht verständlich ausgegeben werden.
    • Der zugängliche Name des Buttons „Daten und Dokumente hinzufügen (Plus-Taste)“ wird auf einigen Seiten vom Screenreader nicht ausgegeben. Zudem ist die Aktivierung dieses Buttons mit dem Screenreader nicht möglich. Auch der Button „Bestätigen“ lässt sich auf einigen Seiten mit dem Screenreader nicht aktivieren.
    • Teilweise sind Rollen, Status, Zweck, Kontextänderung und/oder Eigenschaften von Elementen nicht oder nicht ausreichend zugewiesen bzw. ausgegeben/ausgezeichnet. So wird beispielsweise bei einigen interaktiven Elementen der Status – ob aktiviert oder deaktiviert – vom Screenreader nicht ausgegeben.
    • In bestimmten Fällen erfolgt die Ausgabe zusammengehöriger Informationen nicht gruppiert, wodurch der Zusammenhang verloren geht. Dies betrifft beispielsweise Angaben zu Medikamenten, bei denen der Einnahmezeitpunkt nicht eindeutig erkennbar ist.
    • Teilweise sind Inhalte nur auf Basis sensorischer Merkmale nutzbar. So gibt es beispielsweise Fälle, in denen ausschließlich die Farbe verwendet wird, um den Zustand von Elementen zu kommunizieren. Außerdem wird beispielsweise in einigen Bereichen der App visuell klar erkennbare Überschriften nicht als solche semantisch ausgezeichnet. In einzelnen Fällen wird zudem das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 nicht eingehalten.
    • Auf einigen Seiten wurden bestimmte Schaltflächen und Formularelemente fälschlicherweise in zwei separate Bedienelemente aufgeteilt, da sowohl die Beschriftung als auch das eigentliche Element interaktiv und mit einer Rolle versehen wurden.
    • Einige der in der App zum Download angebotenen PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
    • Bei bestimmten Eingabefeldern wird der eingegebene Text nicht korrekt umbrochen oder begrenzt, sodass er das Eingabefeld verlässt und angrenzende Inhalte visuell überlagert.
    • An vereinzelten Stellen erscheint bei einem auftretenden Fehler keine Fehlermeldung und/oder es gibt keine Hinweise zum korrekten Eingabeformat und -wert.
    • Bei bestimmten Eingabefeldern lässt sich der Cursor mithilfe des Screenreaders nicht positionieren, sodass die Bearbeitung nicht möglich ist. Zudem kann Text im Eingabefeld mit dem Screenreader nicht ausgewählt werden.
    • Trotz der deutschen Sprache der App sind einige Beschriftungen in englischer Sprache gehalten.
    • Einige Inhalte und Beschriftungen der App werden vom Screenreader auf Englisch vorgelesen, obwohl sie auf Deutsch angezeigt werden. 
    • Auf einigen Seiten sind die in Textform beschriebenen visuellen Hinweise irreführend, da sie sich auf nicht vorhandene Schaltflächen beziehen.
    • Die Systemfunktion „Fetter Text“ wird von der App nicht unterstützt.
    • Die Zeitbegrenzung für die verfügbare Anmeldedauer ist nicht abschaltbar oder verlängerbar, und eine Warnung vor Ablauf der Zeit erfolgt nicht.
    • Die Inhalte der App sind teilweise noch nicht für eine Skalierung optimiert. So gibt es beispielsweise Fälle, in denen die Skalierung von Texten zu einer nicht optimalen Darstellung und Bedienbarkeit führt.
    • Nicht alle Inhalte und Elemente sind mit den dafür vorgesehenen Strukturelementen ausgezeichnet.

    Für den TI-M (Telematikinfrastruktur-Messenger) bestehen folgende Barrieren:

    • Die meisten Bereiche der Anwendung sind per Tastatur erreichbar und navigierbar. Aufgrund plattformspezifischer Einschränkungen unter iOS gibt es vereinzelt nicht erreichbare Button. Beispielsweise gibt es bei der Verwendung von fullScreenCover eine Beeinträchtigung bei vollständiger Tastaturnavigation (z. B. mit der Tabulatortaste), insbesondere wenn eine sogenannte „Half-Sheet“-Ansicht angezeigt wird. Dabei handelt es sich um eine bekannte Einschränkung unter iOS.

    Offene Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der App behoben.

    Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 17.07.2025 aktualisiert.

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    Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser E-Mail-Formular an:

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    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

    Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: 

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527 2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-Desktop Client (MacOS und Windows)

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den „AOK Mein Leben“-Desktop Client für MacOS und Windows (Version 25.8.1) der AOK – Die Gesundheitskasse.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webanwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

    Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • In einigen Fällen wird beim Öffnen eines Dialogs, wie „Lokale Anmeldedaten“ oder „Erklärung zur Barrierefreiheit“ der Tastaturfokus nicht auf ein interaktives Element im Dialog gesetzt. Stattdessen geht der Fokus verloren und muss durch Drücken der Tabulatortaste manuell auf eine interaktive Schaltfläche verschoben werden.
    • Nicht in allen Fällen kehrt der Tastaturfokus nach dem Schließen eines modalen Dialogs zur auslösenden Schaltfläche zurück.
    • Einige interaktive Elemente weisen einen nur schwer erkennbaren Tastaturfokus auf.
    • Die Beschriftungen einiger Checkboxen, beispielsweise auf der Seite „Willkommen in Ihrer persönlichen Akte“, wurden fälschlicherweise als Schaltflächen umgesetzt.
    • Auf einigen Seiten befinden sich fokussierbare Elemente, die fälschlicherweise ineinander verschachtelt sind – etwa ein Link innerhalb eines Buttons.
    • Nicht alle Textabsätze der Anwendung wurden mit dem entsprechenden semantischen HTML-Element ausgezeichnet.
    • Die Links „AGB“ und „Datenschutzerklärung“ auf der Anmeldeseite kündigen einen PDF-Download an, öffnen jedoch lediglich eine neue Browserseite. Dieses inkonsistente Verhalten tritt auch bei weiteren Links der Anwendung auf.
    • Bei einigen interaktiven Elementen – beispielsweise Menüschaltflächen – fehlen ARIA-Attribute, die Nutzende über das Vorhandensein und den Status des Menüs informieren.
    • In einigen Fällen verfügen interaktive Elemente wie Schaltflächen über keinen aussagekräftigen, zugänglichen Namen.
    • Einige Texthinweise verweisen ausschließlich auf die visuelle Position des Bedienelements.
    • Bei einigen interaktiven Elementen wie Links werden ARIA-Attribute mit ungültigen Werten verwendet.
    • Einige wichtige Informationen – wie beispielsweise die Ergebnisse der Dokumentensuche – sind für Screenreader-Nutzende nicht wahrnehmbar, da Statusmeldungen nicht programmatisch zugänglich gemacht werden.
    • Wichtige ergänzende Informationen zu Eingabefeldern sind nicht immer programmatisch mit diesen verknüpft.
    • In einigen Fällen verfügen Schaltflächen weder über eine definierte Rolle noch über einen zugänglichen Namen oder einen Status, wodurch ihre Funktion für Screenreader-Nutzende unklar bleibt.
    • Manchmal befinden sich interaktive Elemente wie Schaltflächen innerhalb von <label>-Elementen. Dadurch lesen Screenreader den Text des Labels und der Schaltfläche zusammen vor.
    • In einigen Fällen werden bestimmte Inhalte auf den Seiten doppelt von Screenreadern vorgelesen.
    • Beim Öffnen bestimmter Ansichten oder modaler Dialoge ist es weiterhin möglich, mit dem Screenreader durch visuell verborgene Inhalte der Hauptseite zu navigieren.
      Wenn nach Fachpersonen oder Einrichtungen gesucht wird, werden diejenigen, für die bereits ein Zugriff besteht, als deaktivierte Elemente dargestellt. Diese Darstellung weist jedoch ein sehr schlechtes Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund auf.
      Zudem kann der Tastaturfokus auf diese deaktivierten Elemente gesetzt und sie können aktiviert werden – allerdings ist der Fokusindikator dabei visuell nicht erkennbar.
    • In einigen Fällen erfüllen wichtige grafische, informationstragende Elemente nicht das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zum Hintergrund. 
    • Bei einigen modalen Dialogen, wie beispielsweise dem Anmeldedialog, funktioniert die Escape-Taste (ESC) nicht.
    • In einigen Fällen wurden visuell klar erkennbare Überschriften nicht als solche, mit einem entsprechenden Überschriften-Markup, umgesetzt.
    • Einige wichtige informative Grafiken besitzen weder eine definierte Rolle noch einen aussagekräftigen Alternativtext, wodurch ihre Inhalte für Screenreader-Nutzende nicht zugänglich sind.
    • Auf der Seite „Dokumente“ haben die Checkboxen in den Tabellen wenig verständliche Beschriftungen, da beim Vorlesen durch den Screenreader auch die Spaltenüberschriften mit ausgegeben werden.
    • In vielen Fällen werden Trennlinien ausgegeben, was auf einigen Seiten als störend wahrgenommen werden kann.
    • Einige in der Anwendung zum Download angebotenen PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

    Die Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind mit der nächsten Barrierefreiheitserklärung geplant. 

    Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 25.07.2025 aktualisiert.

    Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

    Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser E-Mail-Formular an:

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    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

    Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527 2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK 2-Faktor“-App

    Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK 2-Faktor“-App.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die „AOK 2-Faktor“-App ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot (AOK 2-Faktor) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem Android nicht barrierefrei:

    • Informationen aus Hinweisen und Fehlern, die unterhalb der jeweiligen Eingabefelder dargestellt werden, sind für Screenreader-Nutzende nicht verfügbar, wenn sie das Feld fokussieren.
    • Von Nutzenden in den Systemeinstellungen definierte Textgrößen werden in der horizontalen Ausrichtung des Smartphones nicht unterstützt
    • Das verwendete Farbschema für die Beschriftungen von Eingabefeldern liegt deutlich unterhalb des geforderten Mindestwertes von 4,5:1.
    • Bei den in den Layern bereitgestellten Informationen (z.B. Aktivierungscode) sind keine Überschriften ergänzt. Die Schaltflächen des Menüs sowie in den Layern sind nicht mit der entsprechenden Rolle (Schaltfläche) ausgezeichnet.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem iOS nicht barrierefrei:

    • Wird in den Eingabefeldern durch den Nutzer etwas eingetragen, stehen keine programmatischen Beschriftungen mehr zur Verfügung. Aufgetretene Fehler werden beim Absenden eines Formulars lediglich visuell vermittelt.
    • Von Nutzenden in den Systemeinstellungen definierte Textgrößen werden in der App nicht berücksichtigt und auch die horizontale Ausrichtung des Smartphones wird nicht unterstützt.
    • Die verbleibende Zeit bei einer Freigabe-Transaktion wird für Screenreader-Nutzer nicht automatisch vermittelt.
    • Das verwendete Farbschema für die Beschriftungen von Eingabefeldern liegt deutlich unterhalb des geforderten Mindestwertes von 4,5:1.
    • Bei den in den Layern bereitgestellten Informationen (z.B. Aktivierungscode) sind keine Überschriften ergänzt. Die Schaltflächen des Menüs sowie in den Layern sind nicht mit der entsprechenden Rolle (Schaltfläche) ausgezeichnet.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 24.10.2022 erstellt.
    Die Prüfung der Konformität beruhte auf einem Prüfbericht eines externen Audits, gemäß BITV-Test, sowie einer Selbstbewertung.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2022 überprüft.

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    Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:
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    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Durchsetzungsverfahren

    Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

    Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin

    Telefon: 030 18 527-2805
    Fax: 030 18 527-2901

    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK GESA“-App

    AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen ist bemüht ihre Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK GESA“-App (Android OS)

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die mobile Anwendung ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.

    Eine zusätzliche Überprüfung durch einen externen Dienstleister ist beauftragt.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot („AOK GESA“- App) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

    iOS-Version der „AOK GESA“-App:

    • Die Auswahl der Links in den Checkboxen auf der Login-Seite bei gleichzeitiger Benutzung des Screenreaders ist zu optimieren.
    • Die Vergrößerung des anzuzeigenden Texts ist limitiert.
    • Die simultane Nutzung des Screenreader und der Tastatur ist zu optimieren.
    • Tastaturbedienung muss optimiert werden.

    Android-Version der „AOK GESA“- App:

    • Die simultane Nutzung des Screenreader und der Tastatur ist zu optimieren.
    • Tastaturbedienung muss optimiert werden.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 24.02.2023 erstellt.

    Die Prüfung der Konformität beruhte auf den Prüfschritten des BITV-Tests.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2023 überprüft.

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    Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

    Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

    Mauerstraße 53

    10117 Berlin

    Telefon: 030 18 527-2805

    Fax: 030 18 527-2901

    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


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