Blindenführhunde als Leistung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte
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Inhalte im Überblick
Blindenhund-Ausbildung in speziellen Schulen
Im gesetzlichen Sinne blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen. Für die Auswahl und Ausbildung des Hundes stehen Blindenführhundschulen oder Blindenführhundausbilder zur Verfügung, die über eine Ausbildungserlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz verfügen müssen und die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 126 SGB V nachgewiesen haben.
Dort lernen Hund und Halter gleichermaßen und legen gemeinsam die sogenannte Gespannprüfung ab. Die Prüfung ist notwendig, um sicherzugehen, dass beide vor allem in schwierigen Verkehrssituationen oder an Gefahrenstellen zuverlässig zusammenarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier
Mehr zum Thema Blindenhunde finden Sie beim Deutschen Blindenführhundehalterverein e.V..
Beim Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband e. V. (DBSV) erhalten Patienten Hilfe und Beratung.
Die AOK unterstützt Versicherte mit Informationen zu Sehhilfen und Sehtests.
Die AOK NordWest zahlt für einen Blindenführhund und Futter
Die AOK NordWest kann die Kosten für einen Blindenführhund übernehmen, wenn zum Beispiel der Arzt das verordnet oder die Notwendigkeit durch ein entsprechendes Attest bescheinigt.
Liegen die persönlichen Voraussetzungen und die Verordnung des Arztes vor, dann kann der Betroffene einen Antrag auf einen Blindenführhund stellen. Die AOK vor Ort unterstützt dabei und informiert, mit welchen Blindenführhundschulen ein Versorgungsvertrag besteht.
Weitere Voraussetzungen
Der Betroffene muss erfolgreich an einem Orientierungs- und Mobilitätstraining mit dem Langstock teilgenommen haben. Im Rahmen eines Einarbeitungslehrgangs in einer Blindenführhundschule mit abschließender Gespannprüfung werden Hund und künftiger Halter aufeinander abgestimmt. Der Halter muss außerdem den Hund angemessen unterbringen und geeignet sein, mit dem Tier umzugehen, das heißt, er muss regelmäßig mit dem Hund spazieren gehen können. Die AOK NordWest übernimmt auch die Futterkosten für den Hund, sobald die Gespannprüfung erfolgreich bestanden ist.
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