Schutzimpfung gegen Grippe und Corona auch in vielen Apotheken möglich

Mit der kalten Jahreszeit beginnt auch die Virensaison und viele Menschen planen ihren aktuellen Impfschutz gegen Grippe und Corona. Versicherte der AOK Niedersachsen können das ärztliche Impfangebot nutzen oder die Impfung in speziell dafür qualifizierten Apotheken wahrnehmen.
Eine junge Frau wird in den linken Oberarm geimpft. © iStock / Fly View Productions

Die jährliche Grippewelle in Deutschland beginnt meist Ende September und erreicht nach dem Jahreswechsel ihren Höhepunkt. Von Oktober bis Mitte Dezember ist die ideale Zeit für die Impfung gegen Grippe. Versicherte gesetzlicher Krankenkassen können hierzu aus einem breiten Impfangebot flexibel wählen.

Für viele Menschen ist der Hausarzt oder die Hausärztin die erste Ansprechperson für eine Impfung. Alternativ erhalten gesetzlich Versicherte die Impfung zum Schutz gegen die Grippe oder Corona auch in vielen Apotheken in ganz Deutschland kostenfrei.

Wer kann sich in der Apotheke gegen das Grippe- und/oder das Coronavirus impfen lassen?

  • Die Grippeschutzimpfung ist für gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr in teilnehmenden Apotheken möglich. Vorausgesetzt, sie gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) eine Grippeschutzimpfung empfiehlt. Kinder und Jugendliche werden in Apotheken nicht gegen Grippe geimpft.
  • Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) ist für alle gesetzlich Versicherten ab dem 12. Lebensjahr in Apotheken möglich.
     

Wie läuft die Impfung in der Apotheke ab?

Für die Impfung können Versicherte direkt die Apotheke aufsuchen. Ein vorheriger Besuch in einer ärztlichen Praxis oder ein Rezept ist nicht erforderlich. In der Apotheke findet die Impfung grundsätzlich in einem separaten Raum statt.

Die Apothekerin oder der Apotheker bespricht mit Impfinteressierten vorab individuell, ob Risikofaktoren vorliegen und ob die Impfung möglich ist. Wer sich impfen lassen möchte, wird im persönlichen Gespräch daher um einige gesundheitliche Angaben gebeten (zum Beispiel akute Infektion, Fieber, Schwangerschaft oder Gerinnungsstörungen).

Dürfen alle Apotheken impfen?

Impfen dürfen die Apothekerinnen und Apotheker, die hierfür eine Fortbildung absolviert haben. Fragen Sie in Ihrer Apotheke einfach nach, ob sie berechtigt ist, Impfungen anzubieten.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte zur Impfung

Gesetzlich Versicherte können die Impfung gegen das Grippe- und/oder das Coronavirus in teilnehmenden Apotheken kostenfrei nutzen. Dazu legen Sie vor Ort einfach vor der Impfung Ihre elektronische Gesundheitskarte vor.

Aktualisiert: 24.09.2025

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