Neue Funktion im Pflegenavigator verfügbar

Der Pflegenavigator unterstützt ab sofort auch bei der Suche nach Anbietern der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche. Diese Besuche sind notwendig für alle Pflegebedürftigen, die zu Hause ohne einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten.
Um die passende Beratung zu finden, genügt die Eingabe der Postleitzahl. Anschließend zeigt der Pflegenavigator passende ambulante Pflegedienste, unabhängige Beratungsstellen oder andere anerkannte Anbieter an, die die vorgeschriebenen Beratungsbesuche durchführen. Insgesamt umfasst die Datenbank fast 19.000 Ansprechpersonen und Einrichtungen bundesweit.
Wie oft die Beratungsbesuche stattfinden müssen
Die Besuche dienen dazu, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige regelmäßig zu unterstützen – etwa mit Hinweisen zur Mobilisation, zu Pflegehilfsmitteln, zu Ernährung und Hygiene oder zu Entlastungsmöglichkeiten im Alltag.
Die Intervalle sind gesetzlich festgelegt:
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate
Der erste Besuch findet immer zu Hause statt. Danach sind auch Videokonferenzen möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse, sodass für Pflegebedürftige keine Kosten entstehen. Wichtig zu wissen: Werden die Besuche nicht in den vorgegebenen Abständen wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden.
Weitere Informationen im Pflegenavigator
Neben der neuen Suchfunktion bietet der Pflegenavigator weiterhin Orientierung bei der Suche nach ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen sowie Angeboten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Zu rund 17.300 Pflegediensten und 11.200 Pflegeheimen stehen ausführliche Informationen zu Qualität und Kosten bereit.
Ergänzend dazu bietet der Pflegenavigator eine Kostenschätzung für ambulante Pflegedienste. Nach Eingabe des individuellen Pflegebedarfs lässt sich nachvollziehen, welche Kosten voraussichtlich entstehen.
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