Der Vorstand der AOK
Inhalte im Überblick
Die Aufgaben des AOK-Vorstands
Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt. Diese Position wird je nach AOK von einer, zwei oder drei Personen ausgeübt.
Der hauptamtliche Vorstand ist dabei für alle Abläufe und das Management des gesamten Geschäftsablaufes verantwortlich. Er führt die AOK als marktorientiertes Gesamtunternehmen nach modernen Management-Prinzipien. Die Menschen an der Spitze der AOK verfügen aufgrund langjähriger Erfahrung über exzellentes Know-how im Management der Gesundheitskasse.
Der Vorstand vertritt die AOK gerichtlich und außergerichtlich.
Wer wählt den Vorstand?
Die AOK ist eine starke, demokratische Gemeinschaft. In der regelmäßig stattfindenden Sozialwahl bestimmen die Versicherten sowie die Arbeitgeber über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der regionalen AOKs.
Dieser Verwaltungsrat aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern wählt den hauptamtlichen Vorstand der AOK.
Lesen Sie hier mehr über die Selbstverwaltung der AOK, den Verwaltungsrat und dessen Aufgaben.
Was die Sozialwahl ist, wann sie stattfindet und wie sie funktioniert, finden Sie hier.
Die AOK informiert transparent und umfassend
Die AOK steht für Transparenz. Das gilt auch für die Bezüge der AOK-Vorstände. Gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV veröffentlichen wir daher einmal im Jahr die Gehälter der Vorstände für das zurückliegende Jahr.
Die Bezüge auch der AOK-Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung zum Teil auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen.
Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest. Der ehrenamtliche Rat aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern prüft auch die Jahresrechnungsergebnisse und verabschiedet den Haushalt.
Der Vorstand der AOK Hessen
Die Menschen an der Spitze der AOK verfügen aufgrund langjähriger Erfahrung über exzellentes Know-how im Management der Gesundheitskasse. Hier stellen wir Ihnen den Vorstand der AOK vor.
Detlef Lamm

Vorstandsvorsitzender
Stabsstelle Vorstandsreferat / Selbstverwaltungsbüro, Controlling-Planung-Analytik, Personal-Finanzen-Infrastruktur, Unternehmenspolitik / -kommunikation, Unternehmensentwicklung-Prozesse-IT, Stabsbereich Recht
Dr. Michael Karner

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Stabsbereich Revision/Datenschutz/IT-Sicherheit, Einnahmenmanagement, Marke-Marketing-Marktanalyse-Produkte, Kundenservice, Vertrieb
Dr. Isabella Erb-Herrmann

Mitglied des Vorstandes
Integratives Leistungsmanagement, Krankenhaus-Rehabilitation-Fahrkosten, Medizinprodukte-Pflege-Zahnärzte, Prävention/Krankengeldmanagement
Aufwendungen für die Vorstandstätigkeit
Transparenz schafft Vertrauen. Vertrauen, das mehr als 1,7 Millionen Menschen der AOK Hessen als Kranken- und Pflegekasse entgegenbringen. Das Haushaltsvolumen der hessischen AOK betrug im Jahr 2024 insgesamt rund 7,4 Milliarden Euro in der Krankenversicherung und 1,9 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Darin enthalten sind auch die Vergütungen des Vorstandes.
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Hessen erhielt 2024 eine Grundvergütung von 213.100 Euro und eine erfolgsabhängige variable Vergütung von 47.562,90 Euro. Die Grundvergütung für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden betrug 184.120 Euro und die erfolgsabhängige variable Vergütung 40.505,85 Euro. Das dritte Mitglied des Vorstandes erhielt eine Grundvergütung von 183.750 Euro und eine erfolgsabhängige variable Vergütung von 40.425 Euro.
Außerdem steht dem Vorstandsvorsitzenden und dem stv. Vorstandsvorsitzenden jeweils ein Dienstwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden kann und nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen versteuert wird. Hierfür waren für den Vorstandsvorsitzenden 9.654 Euro und für den stv. Vorstandsvorsitzenden 8.592 Euro in Ansatz zu bringen.
Für künftige Versorgungs-, Pensions- bzw. Rentenleistungen waren für den Vorstandsvorsitzenden 37.439 Euro, den stv. Vorstandsvorsitzenden 27.848,64 Euro und für das Mitglied des Vorstandes 13.332 Euro anzurechnen. Der Aufwand für eine Unfallversicherung betrug jeweils 327,99 Euro.
Alle Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Vergütungen des Vorstandes auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
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