Gesundheits-Apps: Das übernimmt die AOK Hessen

Inhalte im Überblick
Zusatzleistung der AOK Hessen
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten in Hohe von 400 Euro pro Kalenderjahr für ausgewählte Gesundheits-Apps. Dazu ist die Vorlage der Rechnung sowie einer ärztlichen Empfehlung/ Verordnung nötig.
Diese Gesundheits-Apps bezuschusst die AOK Hessen
Digitale Sehübungen zur Therapie von Amblyopie bei Kindern - zum Beispiel Caterna
Aussprachetraining für Kinder - zum Beispiel neolexon
Digitaler COPD Begleiter - zum Beispiel Breathment
Umgang mit Neurodermitis - zum Beispiel Nia
Physiotherapie für den Rücken-, Knie- und Hüftbereich - zum Beispiel eCovery
Demenzprävention und -therapie - zum Beispiel memodio
Zyklustracker zur Bestimmung fruchtbarer Tage - zum Beispiel OvulaRing
Kostenerstattung durch die AOK Hessen
- 1. Arztbesuch: Sprechen Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch mit Ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin.
- 2. Verordnung: Bei einer medizinischen Notwendigkeit erhalten Sie eine ärztliche Empfehlung bzw. Verordnung. Hinweis: Die Gesundheits-App wird nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.
- 3. Download: Anschließend laden Sie sich die erforderliche App im jeweiligen App-Store runter. Melden Sie sich mit Ihren Daten an und nutzen Sie die gewünschten Funktionen.
- 4. Rechnung: Reichen Sie die Rechnung für die entsprechende Gesundheits-App und die erforderliche ärztliche Empfehlung/ Verordnung bei der AOK Hessen ein.
- 5. Erstattung: Danach erfolgt die Erstattung auf Ihr Bankkonto
So reichen Sie Ihre Dokumente ein
Schicken Sie uns die Rechnung sowie die ärztliche Verordnung oder Empfehlung unter Angabe Ihrer Bankverbindung über unser Onlineportal oder die App „Meine AOK“, über unser Kontaktformular oder per Post an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“ zu.
DiGAs: Sinnvolle Ergänzung zur Behandlung
Zusätzlich zu den Gesundheits-Apps können Sie digitale Versorgungsangebote (DiGAs) nutzen. DiGAs sind geprüfte Gesundheits- und Medizin-Apps oder Webanwendungen, die eine sinnvolle Ergänzung bei ärztlichen Behandlungen darstellen können. Sie werden bei verschiedenen Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen durch den Arzt verordnet - zum Beispiel bei Diabetes, Migräne, Tinnitus, Krebs oder Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen.
Im DiGA-Verzeichnis finden Sie Anwendungen, die auf Rezept verschrieben werden können.
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