Teilnahme an Gesundheitskursen: Gutscheine und Anmeldung

Die Teilnahme an einem AOK-Gesundheitskurs und an dem Kursangebot eines AOK-Gesundheitspartners ist regional unterschiedlich geregelt. Hier erfahren Sie mehr über die Buchung aller Kurse mit und ohne Gutschein.
Eine Gruppe von Frauen und Männern joggt auf einem asphaltierten Weg durch einen Stadtpark. © iStock / TommL

AOK-Gutscheine für Kursangebote der AOK-Gesundheitspartner

Versicherte der AOK Bremen, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) und AOK Rheinland/Hamburg können mit einem AOK-Gutschein an zwei zertifizierten Gesundheitskursen pro Jahr teilnehmen. Die Angebote der Partner sind über die Kurssuche zu finden.

Der Gutschein muss lediglich zu Beginn des Kurses beim Präventionspartner vorgelegt werden. Die Kosten rechnet er direkt mit der AOK ab. Wichtig: Der Kurs ist mit dem Gutschein kostenfrei, wenn die Versicherten an mindestens 80 Prozent der Termine teilgenommen haben. Nähere Informationen, auch zur Beantragung, erhalten Sie jederzeit bei Ihrer AOK.

Zuschuss für qualitätsgeprüfte Kurse der ZPP

Die AOK bezuschusst alle qualitätsgeprüften Kurse der ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention).

In der Datenbank finden Sie weitere Gesundheitskurse zu den Themenfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum. Alle Kurse sind qualitätsgeprüft und durch die ZPP als anerkannte Präventionskurse zertifiziert.

Je nach AOK ist die Höhe des Zuschusses unterschiedlich.

Qualitätsgeprüfte Kurse bei der AOK Niedersachsen

Bei den Angeboten der Präventionsanbieter handelt es sich ausschließlich um qualitätsgeprüfte Kurse, die mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ ausgezeichnet sind.

Die AOK Niedersachsen unterstützt Sie mit der Förderung von bis zu zwei zertifizierten Präventionskursen pro Jahr. Wir erstatten Ihnen 100 Prozent der Kurskosten bis maximal 200 Euro pro Kalenderjahr. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben. Handelt es sich bei dem Angebot um Onlinekurse ohne feste Termine? Dann kann die AOK Niedersachsen die Kosten nur übernehmen, wenn an 100 Prozent der Kurse teilgenommen wurde.

Reichen Sie nach Abschluss des Kurses bitte die Teilnahmebescheinigung und Ihren ausgefüllten Antrag mit einem Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr bei uns ein. Das Formular erhalten Sie für gewöhnlich vom Kursanbieter.

Aktualisiert: 11.07.2025

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