Ombudsperson beim Medizinischen Dienst

Inhalte im Überblick
Beschwerde über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes
Falls Sie Grund zur Annahme haben, dass sich der Medizinische Dienst (MD) in Ihrem Fall, oder in dem Fall einer oder eines Angehörigen, nicht richtig verhalten hat, können Sie Beschwerde einlegen. Auch bei sonstigen Gründen zur Beschwerde über die Tätigkeit des MD besteht diese Möglichkeit. Diese zwei verschiedenen Wege stehen Ihnen dafür offen:
Beschwerdestelle vom Medizinischem Dienst:
- Sie können sich direkt an die zuständige Beschwerdestelle beim Medizinischen Dienst wenden. Ihr Anliegen wird dann unmittelbar von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes bearbeitet.
Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst:
- Wenn Sie Ihr Anliegen zunächst von einer unabhängigen dritten Person prüfen lassen möchten, richten Sie Ihre Beschwerde an die zuständige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst. Die Ombudsperson vermittelt dann als unabhängige Instanz zwischen Ihnen und dem Medizinischen Dienst. Das kann verschiedene Vorteile haben, zum Beispiel kann die Ombudsperson ein fachbezogenes Problem gegenüber dem Medizinischen Dienst korrekt benennen, während es für Laien oft schwierig ist, die passenden Worte zu finden. Auch kann die Ombudsperson Ihnen helfen, eine fachbezogene Antwort der Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes richtig einzuordnen.
Fragen und Antworten zur Ombudsperson beim Medizinischen Dienst (MD)
Warum gibt es die Ombudsperson beim MD?
Welche Aufgaben hat die Ombudsperson beim MD?
Was ist der Unterschied zwischen Ombudsperson und Beschwerdestelle des MD?
Mit welchen Anliegen kann ich die Ombudsperson kontaktieren?
Werden die Anfragen vertraulich behandelt?
Ihre Ombudsperson beim MD Nordrhein
Dirk Meyer
Medizinischer Dienst Nordrhein
Ombudsperson
Cäcilienkloster 6
50676 Köln
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 12.00 bis 15.30 Uhr
Telefon: 0221 160 65-222
E-Mail: ombudsstelle@md-nordrhein.de
Ihre Ombudsperson beim MD Nord
Für AOK-Versicherte in Hamburg ist der Medizinische Dienst Nord zuständig. Eine Ombudsperson ist aktuell leider nicht bekannt. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Medizinischen Dienst.
Sie können sich auch beim Medizinischen Dienst Bund über die Ombudspersonen in den Regionen informieren und nach einer geeigneten Beschwerdestelle fragen.
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