In lebensbedrohlichen Situationen oder Notfällen rufen Sie bitte den Notruf unter 112 an. In weniger akuten Fällen kontaktieren Sie am besten Ihre Hausarztpraxis. Wenn diese akut nicht erreichbar ist, hilft Ihnen die Notfallnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117. Weitere Informationen und Kontaktdaten für Notfälle erhalten Sie hier.
Link zu NotfallinformationenDas leistet der Gesundheitsnavigator der AOK
Der Gesundheitsnavigator der AOK bietet Ihnen ein umfangreiches Informationsangebot mit Angaben zu Hebammen, Haus- und Zahnärzten, Fachärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Notfallinformationen sowie Informationen zu gesuchten Erkrankungen oder Behandlungen:
Die Suche nach Versorgungsangeboten im Bereich Pflege ist möglich unter: AOK-Pflegenavigator
Hebammensuche: Woher stammen die angezeigten Daten?
Die Daten der Hebammensuche beruhen auf Eigenangaben der Hebammen, die dem GKV-Spitzenverband von den Berufsverbänden (Deutscher Hebammenverband e. V. und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V.) bzw. von den Hebammen selbst übermittelt werden. Die Berufsverbände übermitteln die Daten und deren Änderungen einmal monatlich an den GKV-Spitzenverband. Hebammen, die nicht Mitglied in einem Berufsverband sind, sind verpflichtet, ihre Daten unmittelbar an den GKV-Spitzenverband zu melden.
Die AOK und der GKV-Spitzenverband können keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Hebammensuche angezeigten Daten übernehmen.
Hebammensuche: Welche Informationen finde ich hier?
Alle in der Hebammensuche verzeichneten Hebammen dürfen Leistungen zulasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen. Für die erste Kontaktaufnahme erhalten Sie Name, Telefonnummer und ggf. die E-Mail-Adresse der Hebamme.
Hebammensuche: Welche Informationen sind nicht enthalten?
Freiberufliche Hebammen sind in der Regel aufsuchend tätig. Viele Hebammen haben daher keine eigene Praxis wie etwa Ärztinnen und Ärzte, sondern nur eine private Adresse. Da eine Veröffentlichung von Privatadressen einen Eingriff in die Rechte der Hebammen bedeuten würde, werden diese Informationen nicht veröffentlicht.
Was tun, wenn Sie keine Hebamme finden?
Freiberufliche Hebammen können nur eine begrenzte Zahl von Frauen betreuen. Deswegen ist es oft nötig, bei mehreren Hebammen nach freien Kapazitäten zu fragen. In der Regel werden Sie auf einen Anrufbeantworter sprechen müssen, da die meisten Hebammen wegen Hausbesuchen, Kursen etc. tagsüber unterwegs sind. Manchmal lohnt sich auch eine erneute Suche nach einigen Wochen, da die hinterlegte Liste in der Hebammensuche monatlich aktualisiert wird.
Sofern Sie keine freiberuflich tätige Hebamme finden, steht Ihnen zur Betreuung Ihrer Schwangerschaft selbstverständlich auch Ihre Gynäkologin bzw. Ihr Gynäkologe zur Verfügung. Nur diese dürfen im Übrigen die im Rahmen der Schwangerenvorsorge vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen durchführen und mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Nach Fachärzten für Gynäkologie suchen
Da die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung über die Krankenhäuser erfolgt, ist stets eine Geburt (ggf. auch ambulant) mit Betreuung einer Hebamme in einer Geburtsklinik (einem Krankenhaus mit einer Fachabteilung Geburtshilfe) möglich. 98 Prozent aller Geburten finden dort statt.
Sie sind Hebamme und wollen Ihren Eintrag korrigieren oder ergänzen?
Bitte wenden Sie sich zur Berichtigung und Ergänzung Ihrer Angaben an Ihren Berufsverband (www.hebammenverband.de bzw. www.bfhd.de). Sofern Sie nicht Mitglied in einem dieser Berufsverbände sind und über den GKV-Spitzenverband dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V beigetreten sind, melden Sie Ihre Änderungen bitte unmittelbar an den GKV-Spitzenverband.