Aktion „Arzneimittel sicher einnehmen 2025“

Lassen Sie sich exklusiv beraten!
Zum 14. Mal initiiert die AOK in Nürnberg gemeinsam mit dem Bayerischen Apothekerverband e.V. (BAV) – Bezirk Mittelfranken und dem Nürnberger Gesundheitsnetz QuE die Informationskampagne „Arzneimittel sicher einnehmen“. Der Beratungsschwerpunkt der Apotheken liegt in diesem Jahr auf dem Thema „Genderaspekte und Arzneimittel“. „Vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2025 können sich AOK-Versicherte in Nürnberg bei einer der teilnehmenden Nürnberger Apotheken zum Thema Genderaspekte und Arzneimittel beraten und ihren Medikamentenmix überprüfen lassen“, erklärt Horst Leitner, Direktor der AOK in Mittelfranken, die Aktion. „Mit der Kampagne wollen wir auf die wichtige Rolle der Apothekerinnen und Apotheker und Ärztinnen und Ärzte aufmerksam machen und aufzeigen, wie wichtig Genderaspekte bei Arzneimitteln sind.“
Das Geschlecht beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verträglichkeit eines Arzneimittels
Was viele nicht wissen: Das Geschlecht und auch das Alter beeinflussen, wie schnell der Körper ein Medikament abbaut und damit auch wie lange und wie stark es wirkt. „Deshalb müssen Geschlechtsunterschiede bei der Dosierung von Medikamenten unbedingt berücksichtigt werden“, erklärt Apothekerin Margit Schlenk, Pressesprecherin des Bayerischen Apothekerverbandes Mittelfranken. „Der höhere Fett- und niedrigere Muskelanteil von Frauen führt beispielsweise dazu, dass fettlösliche Medikamente im Fettgewebe gespeichert und deshalb bei Frauen länger im Körper verbleiben als bei Männern.“ Doch es gibt keinen Grund zur Sorge! Bei den meisten Arzneimitteln sind die zugelassenen Dosierungen so gewählt, dass sie für beide Geschlechter wirksam und sicher sind. Insgesamt sind Nebenwirkungen bei Frauen etwa 1,5-mal häufiger als bei Männern. Und Dr. med. Andreas Lipécz, Vorsitzender des Vorstands des Gesundheitsnetzes QuE fügt hinzu: „Ein Medikament wird so entwickelt, dass nicht nur eine Dosis, sondern ein ganzer Dosis-Bereich wirksam und sicher ist. Diesen Bereich bezeichnet man auch als therapeutische Breite oder therapeutisches Fenster. Die therapeutische Breite ist so ausgerichtet, dass ein Medikament bei Frauen nicht überdosiert und bei Männern nicht unterdosiert ist. Ausnahmen sind zum Beispiel bestimmte Antibiotika bei Menschen mit einer eingeschränkten Nierenfunktion. Hier muss die Dosis sowohl bei Frauen als auch bei Männern angepasst werden.“ Und der Tipp von Dr. Lipécz: „Patientinnen und Patienten, denen Nebenwirkungen stark zu schaffen machen, sollten sich immer an ihre Ärztin oder ihren Arzt wenden. Die Dosis kann dann auf ärztliche Empfehlung hin angepasst werden.“
Gleiche Medikamente – unterschiedliche Wirkung
„Die Wirksamkeit und Verträglichkeit eines Arzneimittels können sich aufgrund von biologischen, kulturellen und sozialen Faktoren unterscheiden. Wichtige Einflussfaktoren auf die richtige Medikamentendosis sind neben Körpergröße, Gewicht, Alter sowie Komorbiditäten und der Einnahme weiterer Medikamente auch das Geschlecht. In der Arzneimittelforschung und bei der medikamentösen Versorgung werden diese Unterschiede immer häufiger berücksichtigt,“ erklärt Dr. Sonja Wunder, Beratungsapothekerin bei der AOK Bayern. Bei der Entwicklung von Medikamenten wird deshalb darauf geachtet, eine für möglichst viele Patientengruppen passende Dosis zu finden. Deshalb gibt es bei den allermeisten Arzneimitteln für Männer und Frauen keine unterschiedlichen Anwendungsbereiche oder Dosierungsempfehlungen. „Bei einigen wenigen Arzneimitteln haben sich jedoch geschlechtsbezogene Unterschiede bei der Wirkung gezeigt, sodass Frauen und Männer eine unterschiedliche Dosis erhalten müssen,“ ergänzt Dr. Sonja Wunder. Dazu gehören unter anderem: Schmerzmittel, Betablocker und Medikamente gegen Depressionen. Gerade bei solchen genderspezifischen Arzneimitteln können Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen Auskunft geben.
Gut zu wissen:
Seit 2004 müssen mögliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei klinischen Studien in Deutschland verpflichtend untersucht werden. Auch wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Nutzen neuer Medikamente bewertet, müssen die Hersteller eine geschlechtsbezogene Auswertung ihrer Zulassungsstudien einreichen.
2022 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten. Diese regelt, dass alle Teilnehmenden einer klinischen Studie repräsentativ für diejenigen Bevölkerungsgruppen sein müssen, die das untersuchte Arzneimittel anwenden werden. Erkranken zum Beispiel 70 Prozent Männer an der Krankheit, für deren Therapie der Wirkstoff vorgesehen ist, sollen auch 70 Prozent der Studienteilnehmer männlich sein. Es geht also nicht um eine 50:50-Verteilung wie bei anderen Geschlechterquoten. Vielmehr soll sich das Verhältnis an der tatsächlichen Geschlechterverteilung der Krankheiten orientieren.
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