Gesundheitsdaten für optimale Vorsorge nutzen

Gesundheitliche Risiken frühzeitig erkennen und Versicherte gezielter beraten: Genau das ermöglicht das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Auch die AOK Bayern nutzt diese Möglichkeit, um Ihnen eine noch bessere Gesundheitsvorsorge zu bieten.
Beratung eines Paares in der Geschäftsstelle

Was steckt hinter dem neuen Gesetz?

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz bereitet durch den neuen § 25b im Sozialgesetzbuch V nun den gesetzlichen Krankenkassen neue Wege, durch sinnvolle Datennutzung die Vorsorge ihrer Versicherten weiter zu optimieren.

Hierdurch erhalten Kranken- und Pflegekassen wie die AOK Bayern die Möglichkeit Daten zu nutzen um Versicherte auf gesundheitliche Risiken noch besser hinzuweisen.

Ein Plus an Vorsorge für Sie

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz unterstützt uns dabei, Ihre Gesundheit in Zukunft noch besser zu schützen und Gesundheitsrisiken früher zu erkennen und auch zu behandeln. Denn durch die Auswertung Ihrer Daten können wir Ihnen individuelle Empfehlungen und Hinweise rund um Ihre Gesundheit zur Verfügung stellen. Zum Beispiel, wenn eine wichtige Impfung fehlt, Hinweise auf seltene Erkrankungen vorliegen oder Sie spezielle Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen sollten – eine automatische Ansprache erfolgt dabei nicht.

Datenschutz jederzeit gewährleistet

Für uns ganz klar: Die Sicherheit Ihrer Daten hat bei uns höchste Priorität. Deshalb werten wir Ihre Abrechnungsdaten ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben aus. Ihre personenbezogenen Daten werden dabei geschützt und ausschließlich durch Stellen verarbeitet, die dazu berechtigt und verpflichtet sind. Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihre Daten auf diese Weise verwendet werden, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, der Nutzung zu widersprechen.

Mehr Infos zum Thema

… sowie Details zu Ihren Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema Gesundheitsdatennutzung

Aktualisiert: 02.12.2025

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