Krankenkassenwahlrecht
Krankenversicherungspflichtige und freiwillig krankenversicherte Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei wird unterschieden, ob ein sofortiges Wahlrecht bei Eintritt von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung besteht oder ob im Lauf einer bestehenden Mitgliedschaft die Krankenkasse gewechselt wird.
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