Sozialversicherung: Kurz notiert im Februar

Lesen Sie im AOK-Arbeitgeber-Newsletter: Schwerbehindertenanzeige bis 31. März melden * Azubi-Mindestlohn * Arbeitgeberpflichten beim drohenden Verfall von Urlaubstagen *

Schwerbehindertenquote bis 31. März melden

Sobald in einem Unternehmen im Durchschnitt eines Jahres 20 oder mehr Personen arbeiten, greift die Verpflichtung, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze sind dann entsprechend zu besetzen. In diesem Zusammenhang melden die Arbeitgeber bis zum 31. März 2024 die Anzahl der beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung für das Jahr 2023 an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Für diese Meldung können sie die kostenlose Software IW-Elan nutzen, die das Institut der deutschen Wirtschaft im Auftrag der BA anbietet. 

Kann ein Arbeitgeber die Quote nicht erfüllen, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Mit diesem Geld werden die Fördermöglichkeiten in den Unternehmen, die die Quote erreichen, finanziert. Zum 1. Januar 2024 wurde die Ausgleichsabgabe auf maximal 720 Euro pro Monat erhöht, was sich im nächsten Jahr 2025 erstmalig auswirkt. Welche Menschen als schwerbehindert gelten, definiert das Sozialgesetzbuch in § 2 SBG IX.

Neue Mindestlöhne für Azubis

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Allerdings haben sie Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, deren Höhe jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festgelegt wird. Azubis, die ihre Ausbildung 2024 beginnen, bekommen demnach mindestens 649 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr.

Ausgehend von dieser festgelegten Vergütung bei Ausbildungsbeginn sind prozentuale Aufschläge für die anschließenden Ausbildungsjahre vorgesehen. Azubis erhalten dabei 18 Prozent (zweites Lehrjahr), 35 Prozent (drittes Lehrjahr) beziehungsweise 40 Prozent (viertes Lehrjahr) über dem
jeweiligen Einstiegsbetrag für das erste Ausbildungsjahr.

Mindestvergütung für Auszubildende

bei Ausbildungsbeginn 2024

bei Ausbildungsbeginn 2023

1. Ausbildungsjahr

649 Euro

620 Euro

2. Ausbildungsjahr

766 Euro

731,60 Euro

3. Ausbildungsjahr

876 Euro

837 Euro

4. Ausbildungsjahr

909 Euro

868 Euro

Das Berufsbildungsgesetz regelt in §17 außerdem, dass die Vergütung „angemessen“ sein muss und der Betrieb sie spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Monats zahlt. Es regelt auch, dass Überstunden abzugelten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen sind.

Dokumente zum Download von der AOK NordWest

Arbeitgeberpflichten beim drohenden Verfall von Urlaubstagen

Viele Arbeitgeber ermöglichen ihren Beschäftigten, den Erholungsurlaub anstatt bis zum 31. Dezember eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres zu nehmen. Seit einigen Jahren sind die Arbeitgeber dabei in der Pflicht, ihre Mitarbeitenden schriftlich zu informieren, wie viele Urlaubstage ihnen jährlich zustehen und bis wann die mitgenommenen Resturlaubstage des Vorjahres verfallen. Nehmen Beschäftigte ihren Urlaub zum Beispiel aus dem Jahr 2023 dennoch nicht, verfällt ihr Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr zum 31. März 2024. So schreibt es das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor. Tarifvertragliche Regelungen oder individuelle Vereinbarungen können in Ausnahmefällen davon abweichen.

Arbeitgeber haben dabei eine Mitteilungspflicht. Sie müssen ihre Beschäftigten individuell und schriftlich oder per E-Mail informieren. Ein an alle Mitarbeitenden gerichtetes allgemeines Merkblatt reicht laut BAG-Urteil aus dem Dezember 2022 nicht aus. Aufgrund dieses Urteils ist davon auszugehen, dass ein derartiges Schreiben mindestens folgende Dinge enthalten sollte:

  • Die Angabe, wie viele Tage aus dem Vorjahr übertragen wurden.
  • Die Anzahl der Urlaubstage, die die oder der Beschäftigte im betreffenden Jahr nehmen kann.
  • Eine Aufforderung, den Urlaub so früh zu beantragen, dass er im laufenden Jahr genommen werden kann.
  • Ein Hinweis, wann der Urlaub verfällt, sollte er nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden.
Passend zum Thema
AOK-Urlaubsplaner

Mit dem AOK-Urlaubsplaner können Führungskräfte die Urlaube und Abwesenheiten ihrer Mitarbeitenden im Blick behalten. Einfach auf den eigenen Rechner herunterladen, abspeichern und los geht’s.

Stand

Erstellt am: 15.02.2024

Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.