Das neue SV-Meldeportal im Überblick

Bereits mehr als 50.000 Arbeitgeber verwenden das neue SV-Meldeportal, um Sozialversicherungsmeldungen abzugeben. Es ersetzt das bisherige Produkt sv.net, das zum 29. Februar 2024 komplett abgeschaltet wird. Es richtet sich an kleine Unternehmen, die keine Entgeltabrechnungssoftware verwenden. Aber auch mittlere und große Betriebe oder Selbstständige können es nutzen.

Zugriff auf alle Daten aus sv.net

Die bisherige Ausfüllhilfe sv.net wird zum 29. Februar 2024 abgeschaltet. Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) stellt danach einmalig eine Sonderversion von sv.net/comfort zur Verfügung, die den Nutzenden die Möglichkeit eröffnet, auf alle bis dahin gespeicherten Daten zuzugreifen.

Übersichtliche Verwaltung mehrerer Niederlassungen

Das SV-Meldeportal steht in zwei Varianten zur Verfügung:

  1. Bei der Single-Mandanten-Variante sind Meldungen nur für eine Betriebsnummer möglich.
  2. Bei der Multi-Mandanten-Variante können mehrere Betriebsnummern integriert werden. Diese Möglichkeit nutzen etwa Unternehmen mit mehreren Niederlassungen oder Dienstleistende wie etwa Steuerberatungen, die für verschiedene Unternehmen Meldungen abgeben. Jede Betriebsnummer ist separat anzulegen. Über die Mandatsverwaltung im Portal werden die Betriebsstätten dann zusammengefügt (Funktion „Mandat für Fremdfirma beantragen“).
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Noch mehr Infos zum neuen SV-Meldeportal finden Sie im digitalen Themenspezial zum Jahreswechsel 2024 „Trends & Tipps 2024“.

Online-Speicher, einfache Datenverwaltung und neue Funktionen

Alle Unternehmens- und Personaldaten sowie die abgegebenen Meldungen werden auf Wunsch in einem zentralen, verschlüsselten und vor unbefugtem Zugriff geschützten Online-Speicher auf den Servern der ITSG gesichert. Die Daten werden maximal fünf Jahre gespeichert und sind bei Betriebsprüfungen schnell abrufbar.

Zudem werden die in Meldungen für die Mitarbeitenden erfassten Daten automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen. So ist es möglich, spätere Meldungen einzelnen Zeiträumen zuzuordnen.

Spätestens ab 1. Juli 2024 können Arbeitgeber über das SV-Meldeportal außerdem digitale Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragen und abrufen.

Kosten für die Nutzung

Wer sich bis Ende März 2024 registriert, kann das Portal bis Jahresende kostenfrei nutzen, Kosten fallen dann erst 2025 an. Nutzende, die sich bis 31. März 2024 registriert haben, erhalten zunächst automatisch die Multi-Mandanten-Variante und können somit auch Mandate auf andere Firmen beantragen beziehungsweise übertragen.

Erst im Herbst 2024 ist im Zuge der kostenpflichtigen Nutzung ab dem 1. Januar 2025 eine Entscheidung für die Single-Mandanten- oder Multi-Mandanten-Variante bei der Verlängerung erforderlich.

Bei späterer Registrierung kostet die Single-Mandanten-Variante für drei Jahre insgesamt 36 Euro, die Multi-Variante kommt auf insgesamt 99 Euro (beides exklusive Umsatzsteuer). Ein Wechsel von der Single-Mandanten-Variante in die Multi-Mandanten-Variante ist über die Firmenverwaltung jederzeit möglich. Es erfolgt keine Verrechnung mit der ursprünglich gezahlten Nutzungsgebühr.

Für Solo-Selbstständige ohne Beschäftigte ist das SV-Meldeportal zum ausschließlichen Abruf von A1-Bescheinigungen für Entsendungen kostenlos.

Registrierung

Im ersten Registrierungsschritt ist ein ELSTER-Organisationszertifikat nötig, das Arbeitgeber über das „Einheitliche Unternehmenskonto“ beantragen können. Auch bereits vorhandene ELSTER-Organisationszertifikate sind einsetzbar.

Als nächstes werden Betriebsnummer und Unternehmensdaten erfasst. Anschließend kommt das Vertretungsberechtigungsschreiben per Post, das einen Freischaltcode enthält. Wer diesen eingegeben hat, kann mit der Nutzung starten.

Der gesamte Prozess ist aus IT-Sicherheitsgründen notwendig, nimmt allerdings mehrere Tage in Anspruch. Es ist daher sinnvoll, das Unternehmen schnellstmöglich zu registrieren. Für jede Person im Unternehmen, die einen Zugang zum SV-Meldeportal braucht, ist eine eigene Registrierung (und ein eigenes ELSTER-Zertifikat) erforderlich. 

Tipp: Damit die Registrierung reibungslos läuft, muss die beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit hinterlegte Firmenanschrift aktuell sein. Arbeitgeber können daher noch bis Ende Februar eine Adressaktualisierung über das Formular „Betriebsdatenpflege“ in sv.net durchführen.

Selbstständige, ausländische Unternehmen und Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen für Entsendungen nutzen wollen, können ein BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung nutzen.

Anleitungen und Videos, die durch die einzelnen Schritte der Registrierung führen und viele weitere hilfreiche Funktionen des Tools erklären, stehen direkt auf der Seite des SV-Meldeportals bereit.

SV-Meldeportal
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Meldungen und Anträge abgeben, Bescheinigungen abrufen: Das SV-Meldeportal ist die neue digitale Ausfüllhilfe und löst das bisherige sv.net ab.

Stand

Erstellt am: 15.02.2024

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