Einsatz von Sozialarbeiter*innen im Rahmen eines Besonderen Fallmanagements (BFM) Sucht
Ein Versorgungsprojekt der AOK Sachsen-Anhalt
Wer sind die Partner/Träger/Initiatoren des Projekts?
Ein Projekt der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Sachsen-Anhalt in Kooperation mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe und intensiver Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken.
Welchem Problem in der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen widmet sich das Projekt?
Versicherte mit Suchterkrankungen haben oft multiple Problemlagen (Medizinische und psychosoziale Fragestellungen müssen koordiniert beantwortet werden). Neben der medizinischen Behandlung kommen oft weitere Hilfsmöglichkeiten in Frage (Suchtberatungsstellen, ambulante und stationäre betreute Wohnformen unter anderem). Besonders im ländlichen Raum ist der Zugang zu Beratungsstellen der Suchthilfe oder der Kontakt zu Suchtselbsthilfegruppen schwieriger als in Städten. Transportschwierigkeiten des öffentlichen Nahverkehrs in ländlichen Regionen verschärfen noch die Zugangswege zum Suchthilfesystem.
Nicht in allen ländlichen Regionen gibt es niedergelassene Ärzte mit speziellen Kenntnissen zu Suchterkrankungen und zum Suchthilfesystem.
Welchen Lösungsansatz verfolgt das Projekt?
Gesundheitsberater*innen Sucht (ausgebildete Sozialarbeiter*innen mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit Suchtpatienten) führen Beratungsgespräche mit den Versicherten. Diese Beratungsgespräche werden flächendeckend in Krankenhäusern (Fachabteilungen Psychiatrie oder Fachabteilungen Innere mit Schwerpunktbehandlung Entgiftung sowie in Rehabilitationskliniken Sucht) durchgeführt. Ergänzend erfolgen im Einzelfall bei Bedarf insbesondere Hausbesuche auf dem Land, um mit den Versicherten, mit Angehörigen und, soweit vorhanden, mit bestellten Betreuern die weitere Betreuung/Versorgung der Suchtpatienten zu besprechen und zu koordinieren. Es wird auch der Kontakt zu behandelnden Ärzten und anderen Institutionen (Sozialämter, Jugendämter) gesucht.
Mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurden Kooperationsverträge geschlossen, um AOK-Versicherten die Möglichkeit zu bieten, das Leistungsspektrum und den Betreuungsansatz in Wohnheimen oder Tagesstätten für Suchtkranke kennen zu lernen und für sich zu prüfen, ob dies eine geeignete Hilfeform darstellen könnte. Dieses Angebot richtet sich an Versicherte, bei denen das Krankheitsgeschehen durch eine lange Suchtkarriere bereits chronifiziert ist.
Was haben die Versicherten davon?
Die betroffenen Versicherten bekommen Unterstützung bei der Nutzung der oft unübersichtlichen Leistungen im Suchthilfesystem. Es wird angestrebt, Leistungen frühzeitig und bedarfsgerecht anzubieten.
Was ist die Aufgabe der AOK in dem Projekt?
Im Sinne der Versicherten soll eine optimalere Versorgung von Patienten mit Suchtproblemen erreicht werden. Die Schnittstellen zwischen Leistungsbereichen der GKV, der Sozialhilfe und Jugendhilfe sollen für die Patienten transparenter gestaltet werden. Die Sozialarbeiter*innen sind Mitarbeiter der AOK Sachsen-Anhalt.
Wo wird das Projekt aktuell umgesetzt?
In ganz Sachsen-Anhalt
Wie viele Beteiligte (Versicherte/Ärzte/Fachkräfte) gibt es aktuell? Wie viele könnten in der Zukunft erreicht/eingebunden werden?
Jährlich werden ca. 400 Versicherte erstmalig kontaktiert und in das BFM Sucht integriert. Teilweise erfolgt eine längerfristige Begleitung (ein bis zwei Jahre). Die Gespräche mit den Versicherten erfolgen in fast allen Krankenhäusern des Bundeslandes, die Entgiftungsbehandlungen durchführen, und in allen Rehabilitationskliniken Sucht des Bundeslandes.
Seit wann, und gegebenenfalls bis wann, läuft das Projekt?
Seit 10/2007, unbefristet