AOK begrüßt Verbesserung der Patientenrechte

Patientinnen und Patienten haben seit 1. Januar 2026 Anspruch auf die Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer analogen Behandlungsakte in der Arztpraxis. Ende Dezember 2025 hatte der Bundestag die Regelungen zur Einsichtnahme in die Patientenakte gesetzlich angepasst.

Arzt und Patient sind im Gespräch. Beide sind nur im Anschnitt abgebildet. Sie sitzen auf zwei Seiten eines Tisches, einander zugewandt. In der Mitte des Tisches liegt eine Patientenakte.
Arzt und Patient im Gespräch, auf dem Tisch liegt die Patientenakte.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ wurden die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in nationales Recht umgesetzt und somit die Patientenrechte Patientenrechte erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie,… gestärkt. Der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich. 

AOK fordert erneut Ausbau der Patientenrechte

Die AOK-Gemeinschaft hatte im September 2025 ihre Positionen zur Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten aktualisiert und darin unter anderem auch Vollzugsdefizite beim Einsichtsrecht in die Patientenakte Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten sowie die an ihrer… angemahnt. Eine Befragung der AOK und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit hatte zuvor gezeigt, dass Patientinnen und Patienten oft noch große Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Akte zu erhalten. „Um aber immer noch bestehende Vollzugsdefizite bei der Akteneinsicht zu beheben, fordern wir weitere Nachbesserungen, die das Patientenrechtegesetz betreffen. Es muss rechtliche Konsequenzen haben, wenn Patientinnen und Patienten die Einsichtnahme in ihre komplette Behandlungsakte ohne Angabe von Gründen verwehrt wird“, sagte Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, nach der Verabschiedung des Gesetzes. 

Aufbereitung der Akte neu regeln

Reimann plädierte dafür, auch die Aufbereitung der Akte gesetzlich zu regeln, damit sich nachbehandelnde Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über bisher durchgeführte Behandlungen und deren Ergebnisse verschaffen können. Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung von Behandlungsunterlagen fordert der AOK-Bundesverband, das Einsichtsrecht der Patientinnen und Patienten auf die Zugriffsrechte und die Änderungshistorie ihrer digitalen Akte auszuweiten. „Zudem sollte das Einsichtsrecht auch auf Unterlagen wie Hygienepläne oder Medizinproduktebücher erweitert werden, wenn diese für die Behandlung von Bedeutung sind“, so Reimann weiter. 

„Die neue Regelung zum Recht der Patientinnen und Patienten, Einsichtnahme und kostenlose Kopien ihrer Patientenakten bei den behandelnden Ärzten zu bekommen, ist auch oder gerade für Menschen mit chronischen und versorgungsintensiven Erkrankungen ein großer Mehrwert. So bleibt es ihnen nicht alleine überlassen, über Jahre hinweg ordnerweise ihre Befunde, Medikamentenpläne und Arztbriefen zu sammeln, damit eine lückenlose Anamnese stattfinden kann. In der ePA, die aktuell vielerorts noch im Aufbau ist, wird das künftig ebenfalls machbar sein“, sagt Claudia Schick, die für die Unterstützung der Selbsthilfe zuständige Referentin des AOK-Bundesverbandes.

Pressekonferenz

Vorstellung des neuen Public Health Index

Wo steht Deutschland beim Thema Prävention im internationalen Vergleich?