Halbjahrespauschale bringt Entlastung für einen Teil der chronisch Kranken

Weniger Arzttermine, gleiche Behandlungsqualität: Ab Juli 2026 erleichtert eine neue hausärztliche Versorgungspauschale den Alltag bestimmter Chronikerinnen und Chroniker.

Foto einer Frau mittleren Alters, die von einem Apotheker bedient wird.
Folgerezepte direkt in der Apotheke einlösen: Für viele chronisch Erkrankte ist ab Juli 2026 kein vorheriger Arztbesuch mehr nötig.

Hausärztinnen und -ärzte können ab dem 1. Juli 2026 für ausgewählte chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten erstmals eine Pauschale abrechnen, die die Versorgung über zwei Quartale hinweg abdeckt. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) im Bewertungsausschuss Der Bewertungsausschuss (BA), paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen… verständigt. Ziel ist es, regelmäßige Praxisbesuche ohne medizinischen Anlass – etwa zur Ausstellung von Folgerezepten – zu reduzieren und gleichzeitig die hausärztliche Versorgung zu entlasten.

Versorgung künftig über zwei Quartale

Kern der Neuerung ist die sogenannte Versorgungspauschale, die künftig anstelle der bisherigen Versicherten- und Chronikerpauschale tritt. Anders als bisher umfasst sie die Behandlung über zwei Quartale hinweg. Hausärztinnen und -ärzte können diese Pauschale auch dann abrechnen, wenn Patientinnen und Patienten innerhalb dieses Zeitraums nur einmal in die Praxis kommen.

Für die Betroffenen bedeutet das vor allem weniger verpflichtende Arzttermine bei stabiler Erkrankung. Die medizinische Versorgung bleibt dabei unverändert bestehen, zusätzliche Kontakte sind bei Bedarf weiterhin möglich.

Anspruch für klar definierte Patientengruppen

Die neue Regelung gilt ausschließlich für eine eng umrissene Patientengruppe. Voraussetzung ist, dass nur eine chronische Erkrankung Unter einer chronischen Erkrankung versteht man eine länger andauernde, schwer heilbare Krankheit.… vorliegt, kein intensiver Betreuungsbedarf besteht und zur Behandlung lediglich ein krankheitsspezifisches verschreibungspflichtiges Medikament notwendig ist. Zudem müssen die Patientinnen und Patienten zwischen 18 und 74 Jahre alt sein.

Der Bewertungsausschuss hat die Pauschale auf Erkrankungen begrenzt, bei denen in der Regel kein hoher Betreuungsaufwand erwartet wird. Dazu zählen bestimmte Schilddrüsenerkrankungen wie Hypothyreose oder Autoimmunthyreoiditis, Fettstoffwechselstörungen, eine essenzielle Hypertonie ohne hypertensive Krise sowie die idiopathische Gicht.

Entlastung im Alltag

Für viele Betroffene entfällt damit der bisher übliche Gang in die Praxis allein aus organisatorischen Gründen. Statt mehrerer Termine im Jahr kann häufig ein Besuch pro Halbjahr ausreichen, um Verordnungen zu erhalten und notwendige Kontrollwerte zu überprüfen.

Claudia Schick, Referentin für Selbsthilfeförderung in der Abteilung Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, bewertet die Einführung der Halbjahrespauschale als „willkommene Neuregelung“. Es ergebe sich „ein gewisser Freiraum“, wenn Patientinnen „sich nicht mehr einmal im Quartal in der Praxis vorstellen, ihre Karte einstecken und ihre regelmäßigen Verordnungen abholen müssen“, so Schick. Auch angesichts der Nachhaltigkeit hält sie eine solche Regelung für vernünftig, „da so nicht mehr nur Medikamentenpackungen für drei Monate, sondern Großpackungen für ein halbes Jahre verschrieben werden können“. Das spare Verpackungsmüll.

Keine Änderungen für Mehrheit

Für viele chronisch erkrankte Menschen bleibt es jedoch bei den bisherigen Regelungen. Wer mehrere Erkrankungen hat oder mehr als ein verschreibungspflichtiges Medikament benötigt, fällt nicht unter die neue Pauschale. In diesen Fällen werden weiterhin die bekannten Versicherten- und Chronikerpauschalen quartalsweise abgerechnet. Die Halbjahrespauschale bleibt damit auf eine klar definierte Patientengruppe begrenzt – für diese kann sie den Versorgungsalltag jedoch deutlich vereinfachen.