Primärversorgung
Das Bundesgesundheitsministerium plant, noch in diesem Herbst einen der wichtigsten Gesetzentwürfe zum Umbau und zur Reform des Gesundheitswesens zu präsentieren: die Einführung eines Primärversorgungssystems in der ambulanten Versorgung.
Dabei sollen sogenannte Primärversorgungspraxen als verlässlicher Anlaufpunkt fungieren, über die der Zugang zu Fachärztinnen und -ärzten gesteuert wird. Ziel des im Koalitionsvertrags von Union und SPD festgelegten Reformvorhabens ist es, in der ambulanten Versorgung eine bedarfsgerechtere Patientensteuerung zu ermöglichen und vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen.
Mithilfe eines Primärversorgungssystems können Patientinnen und Patienten schneller und sicherer durch die Versorgung geleitet und bedarfsgerecht versorgt werden. Die Versorgungsqualität steigt und Beitragsgelder der Versicherten effizienter eingesetzt werden. Primärversorger übernehmen die Erstbetreuung und entscheiden zusammen mit den Patienten, ob eine weitere fachärztliche Versorgung erforderlich ist. Bestimmte Facharztgruppen wie etwa Zahnärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen oder Augenärzte könnten aus dem Primärversorgungssystem ausgeklammert werden, so dass sie weiterhin direkt kontaktiert werden können.
Fragen zur Primärversorgung an Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg
Herr Mohrmann, wieso brauchen wir ein Primärversorgungssystem in Deutschland?
Mohrmann: Die Defizite des aktuellen Systems sind offensichtlich und gehen weit über die vielfach diskutierten langen Wartezeiten und den Zugang zur ärztlichen Versorgung hinaus. Unser System ist ineffizient, unübersichtlich und mit Blick auf die Ergebnisqualität zu teuer. Die Notwendigkeit, nach der stationären Versorgung auch die ambulante Versorgung neu aufzustellen, ist daher unumstritten.
Der Schlüssel für eine nachhaltige Verbesserung liegt in einem gut austarierten Primärversorgungssystem, das mehr beinhaltet als eine hausarztzentrierte Versorgung. Es geht um eine grundlegende Neudefinition der Rollen in der Versorgung.
Was unterscheidet die Primärversorgung von der hausarztzentrierten Versorgung?
Eine wirksame Primärversorgung ist eine interprofessionelle Primärversorgung. Das heißt, es braucht ein enges Zusammenwirken verschiedener Disziplinen in effizienten Teamstrukturen und funktionierende Netzwerke. Dabei geht es nicht nur um Delegation, sondern auch um eine klar definierte Substitution von Leistungen durch medizinische Fachkräfte wie Physician Assistants oder Community Health Nurses. Diese Fachkräfte können die Hausärztinnen und Hausärzte entlasten, in dem sie Tätigkeiten übernehmen, die nicht zwingend in ärztlicher Hand liegen müssen. Laut unseres Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) setzt bereits ein Drittel aller Hausarztpraxen qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal in der Patientenversorgung ein. Das zeigt, dass der geplante Mix in der Versorgung aus Ärztinnen und Ärzten, ergänzt durch andere Berufsgruppen wie NäPA und VERAH, Anknüpfungspunkte in der bestehenden Versorgung finden kann. In vielen Regionen in Deutschland werden Aufgaben fehlender Hausärztinnen und Hausärzte schon lange durch NÄPAs und VERAHs aufgefangen, vor allem bei Hausbesuchen, Besuchen in Pflegeheimen und der Betreuung chronisch Erkrankter.
Welche Voraussetzungen müssen für eine solche Primärversorgung erfüllt sein?
Unser System braucht eine verbesserte Zugangssteuerung über Portale, Hotlines, Apps oder auch persönlich in den Primärversorgungszentren. Viele Menschen erleben die Gesundheitsversorgung als unübersichtlich und ungerecht – zu oft hängt eine Terminvergabe von Zufall, Hartnäckigkeit oder dem Versicherungsstatus ab. Eine Primärversorgung muss Menschen gut und fair durch das System leiten, auch bei der Weiterbehandlung. Patientinnen und Patienten werden häufig ohne medizinische Notwendigkeit über einen längeren Zeitraum fachärztlich behandelt, obwohl die Betreuung durch die Hausarztpraxis angezeigt wäre. Essenziell für das Gelingen der Primärversorgung ist daher eine veränderte Vergütung: Unser System setzt Fehlanreize, indem es viele Arztkontakte belohnt und tatsächliche Aufwände nicht honoriert. Eine bedarfsgerechte Versorgung bedeutet aber auch, aufwandsgerecht vergütet zu werden.
Gibt es schon Erfahrungen mit Elementen einer Primärversorgung?
Ja, ein gelungenes Beispiel für eine patientenorientierte und regional angepasste Form von interprofessioneller Primärversorgung ist das von uns und der AOK Nordost begleitete Projekt „NAVIGATION“ an den Primärversorgungszentren der Poliklinik Hamburg-Veddel und im GeKo-Stadtteilzentrum Berlin-Neukölln. Dieses Projekt liefert uns wichtige Erkenntnisse zu einer interprofessionellen Primärversorgung und kann wertvolle Hinweise zu deren Ausgestaltung auch auf Bundesebene liefern. In unseren Gesundheitskiosken im Rheinland und im Gesundheitshaus Hamburg machen wir seit Jahren ein wichtiges Angebot zur besseren Orientierung vor allem von Menschen, die sich ohne Unterstützung in unserem System nicht zurechtfinden. Diese Einrichtungen können Bestandteil künftiger Primärversorgungszentren sein, denn eine Primärversorgung erschöpft sich nicht in einer besser gesteuerten Inanspruchnahme ärztlicher Ressourcen. Primärversorgung hat den Anspruch, Menschen Orientierung zu geben und die für sie richtige Versorgung schneller erreichbar zu machen.
Was erwarten Sie von der Politik?
Wir müssen mit den Reformen vorankommen. Die Konzepte liegen auf dem Tisch. Wir erwarten zeitnah den angekündigten Gesetzentwurf. Und wir erwarten darin mehr als eine Ausweitung bestehender Versorgungsangebote wie der hausarztzentrierten Versorgung, die nicht als Blaupause für ein bundesweit anwendbares und interprofessionelles Konzept einer nachhaltig und über die rein ärztliche Versorgung hinaus wirksamen Primärversorgung dienen kann. Wir brauchen ein funktionierendes System, denn die Unzufriedenheit der Menschen mit ihrer gesundheitlichen Versorgung und die Erfahrung, dass unser Staat an einer so wesentlichen Stelle nicht gut funktioniert, untergraben das Vertrauen in unsere Demokratie. Deshalb brauchen wir Strukturreformen, die den Namen verdienen.
Das Projekt „NAVIGATION“ – Primärversorgung vor Ort
Das Innovationsfondsprojekt NAVIGATION entwickelt und erprobt einen strukturierten Versorgungspfad für interprofessionelle Primärversorgungszentren (PVZ), in denen bio-psycho-soziale Angebote unter einem Dach gebündelt werden. Ziel ist es, Lücken in der ambulanten Versorgung zu schließen, Zugangsbarrieren abzubauen und PVZ als Versorgungsform in Deutschland zu etablieren. An zwei Standorten – Hamburg-Veddel und Berlin-Neukölln – wird das Modell über eine 24-monatige Interventionsphase implementiert und wissenschaftlich evaluiert; das Projekt ist im August 2024 gestartet und läuft bis Oktober 2027.
Das Akronym NAVIGATION steht für „Nachhaltig versorgt im gemeindenahen Gesundheitszentrum – Gesundheit im Zentrum“. Die Leitung liegt bei der Poliklinik Veddel in Hamburg und dem GeKo – Stadtteil-Gesundheits-Zentrum Neukölln in Berlin. Unterstützt wird das Projekt von den Krankenkassen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost, der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V., der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Frankfurt University of Applied Sciences.
Der „15-Punkte-Plan“ in NRW: Starkes Signal auf der Landesebene
Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter, auch beim Thema Primärversorgung. Nachdem das Land seine Krankenhausplanung erfolgreich umgesetzt hat, hat das Gesundheitsministerium zusammen mit relevanten Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens, unter anderem der AOK Rheinland/Hamburg, auch für den ambulanten Bereich 15 konkrete Maßnahmen für notwendige Strukturreformen erarbeitet.
Der „15-Punkte-Plan“ betrachtet verschiedene Aspekte der Versorgung:
- Der Weg in die ambulante medizinische Versorgung soll über eine verbindliche Ersteinschätzung erfolgen. Durch die Weiterentwicklung der bundesweit einheitlichen und kostenfreien Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen soll der Versorgungsprozess besser strukturiert und gesteuert werden.
- Innerhalb des Systems sollen Primärversorgungspraxen mit einem klar definierten Auftrag für eine koordinierte Versorgung sowie ein Überweisungssystem für die fachärztliche Behandlung für eine bessere Steuerung sorgen.
- In ihrem Alltag sollen Praxen durch Bürokratieabbau, stärkere Teamstrukturen, Dauerverordnungen und -überweisungen sowie den Ausbau digitaler Prozesse entlastet werden. - Zugleich legt das Papier einen Fokus auf begleitende Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung der skizzierten Maßnahmen wichtig sind. Dazu zählen verbindliche Regelungen für die Ergebnisse der Ersteinschätzung und entsprechende Versorgungsangebote, eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems sowie Maßnahmen zur Stärkung von Gesundheitskompetenz und Prävention. Für NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann lassen sich die Herausforderungen in der ambulanten Versorgung nur gemeinsam lösen. „Deshalb haben wir den Prozess ‚Versorgung der Zukunft‘ ganz bewusst im engen Austausch mit den relevanten Akteuren des Gesundheitswesens gestartet“, sagte der Minister im Frühjahr dieses Jahres bei der Vorstellung des „15 Punkte-Plans“. „Mit diesem Gesamtpaket an Maßnahmen setzt NRW einen wichtigen Impuls für eine strukturierte, bedarfsgerechte, patientenorientierte und zukunftssichere ambulante ärztliche Versorgung.“