Reform

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)

In Kraft getreten: 01.07.2008 2 Min. Lesedauer

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) wurden ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung festgeschrieben und wichtige Impulse für den bundesweiten Ausbau einer Beratungsinfrastruktur gesetzt. Hinzu kommen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Auswirkungen auf Versicherte

  • Leistungsverbesserungen durch schrittweise Anhebung der ambulanten Sachleistungen, des Pflegegeldes und der stationären Leistungen; Geld- und Sachleistungen werden dynamisiert und ab 2015 alle drei Jahre angepasst.
  • Die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden ausgeweitet.
  • Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte für die Dauer von bis zu sechs Monaten sowie eines Anspruchs auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage zur Pflege von nahen Angehörigen.
  • Weiterentwicklung der Transparenz durch Veröffentlichung der von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen in verständlicher, übersichtlicher und vergleichbarer Form (z.B. im Internet).
  • Die Vorversicherungszeit für Leistungsanträge wird ab 1. Juli 2008 von fünf auf zwei Jahre innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren verkürzt.
  • Die Wartezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungs- bzw. Urlaubspflege wird von zwölf auf sechs Monate verringert.
  • Prävention und Rehabilitation in der Pflege werden gestärkt, unter anderem durch finanzielle Anreize für Pflegeeinrichtungen.

Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege

  • Die Schnittstellenproblemen zwischen den Versorgungsbereichen werden u.a. durch Einbeziehung der Pflegeeinrichtungen in das Versorgungsmanagement abgebaut.

Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege

  • Das Hygieneförderprogramm (eingeführt 2013 mit dem Beitragsschuldengesetz) wird um drei Jahre bis 2019 verlängert und erweitert. Damit bekommen die Kliniken weiterhin bei Neueinstellungen oder Weiterbildungen von Krankenhaushygienikern die Kosten weitestgehend ersetzt. Zudem soll die Weiterbildung im Bereich Infektiologie ausgebaut werden, damit künftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Auswirkungen auf Krankenkassen

  • Ausbau der Qualitätssicherung, zum Beispiel durch verpflichtende Anwendung von Expertenstandards, und Ausbau der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Auswirkungen auf Finanzierung

  • Der Beitragssatz wird um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent sowie auf 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht.
  • Einführung von Leistungsdynamisierungen in einem dreijährigen Rhythmus, erstmals im Jahr 2015.

Beitragssatz

1,95 % (2,2 Kinderlose)