Reform

Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-Änderungsgesetz)

In Kraft getreten: 02.01.2010 1 Min. Lesedauer

Dieses Gesetz verpflichtet Pharmahersteller, den gesetzlichen Krankenkassen auf alle Medikamente, für die es keine Festbeträge gibt, 16 statt bisher sechs Prozent Abschlag gewähren. Zugleich werden die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Reihe von Anpassungen und Klarstellungen.

Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege

  • Die Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Informationen gesetzlich Krankenversicherter an private Abrechnungsstellen wird um ein Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Dies betrifft vor allem die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen von Hausarztverträgen.

Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege

  • Das Pflegestellen-Förderprogramm wird bis 2018 verlängert. Die Kosten für zusätzlich eingestelltes Pflegepersonal werden zu 90 Prozent gefördert. Dafür stehen 33 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Eine Expertenkommission soll bis Ende 2017 Vorschläge erarbeiten, wie die zusätzlichen Mittel dauerhaft für einen Ausbau der Pflege zur Verfügung gestellt werden können.

Auswirkungen auf Krankenkassen

  • Im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes können künftig auch Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen vertreten sein. Dies ist eine Folge von kassenartenübergreifenden Fusionen.
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, für Wertguthaben für Altersteilzeit der Kassenmitarbeiter Rückstellungen zu bilden und diese gegen das Insolvenzrisiko abzusichern.
  • Die Finanzierung der Prüfdienste richtet sich künftig nach der Mitgliederzahl der Krankenkassen, nicht mehr nach der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen.

Auswirkungen auf Finanzierung

  • Zur kurzfristig wirksamen Ausgabenbegrenzung werden die Pharmahersteller verpflichtet, vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013 den gesetzlichen Herstellerrabatt für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs auf 16 Prozent zu erhöhen. Zugleich gilt ein Preismoratorium. Die Ausgaben der Kassen für Arzneimittel sollen dadurch um 1,15 Milliarden Euro jährlich gesenkt werden.

Beitragssatz

14,9 %