Reform

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)

In Kraft getreten: 01.01.2016 3 Min. Lesedauer

Mit dem sogenannten E-Health-Gesetz will die Bundesregierung die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen vorantreiben und dadurch die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessern.

Auswirkungen auf Versicherte

  • Der Patient entscheidet grundsätzlich darüber, ob medizinische Daten auf seiner elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden dürfen und wer auf diese Daten zugreifen darf.
  • Ab 2018 sollen auf Wunsch des Versicherten medizinische Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
  • Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, haben ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Der Arzt muss seine Patienten über diesen Anspruch informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Zunächst gibt es den Medikationsplan nur in Papierform, ab 2018 soll er auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. So soll die Zahl der Todesfälle durch gefährliche Arzneimittel-Wechselwirkungen verringert werden.
  • Patienten erhalten einen Anspruch darauf, dass ihre mittels Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ein persönliches Patientenfach aufgenommen werden. Darin könnten auch eigene Daten (zum Beispiel ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Wearables und Fitnessarmbändern) abgelegt werden. Die ?Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte? (gematik) muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen für das Nutzen eines solchen Patientenfachs mit der elektronischen Gesundheitskarte schaffen. Dazu gehört, dass Patienten ihre Daten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen können.
  • Weil immer mehr Menschen Smartphones und andere mobile Endgeräte für Gesundheitsanwendungen nutzen, soll die gematik bis Ende 2016 prüfen, ob die Versicherten solche Geräte etwa zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte und für die Kommunikation im Gesundheitswesen einsetzen können.

Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege

  • Bis Mitte 2018 soll als erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte ein modernes Stammdaten-Management eingeführt werden. Damit sollen die Aktualität der Daten gewährleistet und ein Leistungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler verhindert werden. Ärzte und Zahnärzte, die nicht an der Online-Prüfung der Versicherten-Stammdaten teilnehmen, müssen ab 1. Juli 2018 pauschale Kürzungen ihrer Vergütungen hinnehmen.
  • Die ?Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte? (gematik) muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Patienten (Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten wären dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren.
  • Die gematik muss bis zum 30. Juni 2017 ein "Interoperabilitätsverzeichnis" erstellen. Es soll die von verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent machen. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, werden neue Telematik-Anwendungen nur noch dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und die in diesem Verzeichnis enthaltenen Empfehlungen berücksichtigen.
  • Ärzte müssen Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, darüber informieren, dass sie ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Zunächst gibt es den Medikationsplan nur in Papierform, ab 2018 soll er auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. So soll die Zahl der Todesfälle durch gefährliche Arzneimittel-Wechselwirkungen verringert werden.
  • Elektronische Arztbriefe werden 2017 durch eine Anschubfinanzierung gefördert, wenn ein elektronischer Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. So erhalten Ärzte zusätzlich zur bereits geltenden Extravergütung für elektronische Kommunikation einen Zuschlag von 55 Cent für jeden Arztbrief, der nicht per Post oder Kurier, sondern digital verschickt wird.

Auswirkungen auf Krankenkassen

  • Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Patienten (Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten wären dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren.
  • Die gematik muss bis zum 30. Juni 2017 ein „Interoperabilitätsverzeichnis“ erstellen. Es soll die von verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent machen. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, werden neue Telematik-Anwendungen nur noch dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und die in diesem Verzeichnis enthaltenen Empfehlungen berücksichtigen.

Beitragssatz

14,6 % (+ evtl. Zusatzbeitrag Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… )