Blog Versorgung und Innovation

Wie Innovationen ins Gesundheitssystem kommen

21.02.2024 AOK PLUS 6 Min. Lesedauer

Um neue Versorgungsprojekte im medizinischen Bereich voranzubringen, braucht es neben begeisterten Akteuren auch eine auskömmliche Finanzierung. Eben dies wird durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesauschuss sichergestellt. Wir beleuchten, wie er funktioniert.

Die medizinische Versorgung ist, wie viele andere Bereiche des täglichen Lebens auch, ständiger Weiterentwicklungen unterworfen. Neue Behandlungsmethoden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, neue technische Möglichkeiten, et cetera, et cetera. Damit die Menschen davon profitieren können, wird die Nutzbarkeit neuer Entwicklungen durch Projekte getestet. Dabei finden sich meist zwei oder mehrere Akteure (Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , Krankenhäuser, Ärzte, medizinische Einrichtungen, etc.) des Gesundheitswesens zusammen. Damit diese Projekte nicht an der Finanzierung scheitern, können sie eine Förderung durch den Innovationsfonds Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den… des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beantragen.

Fördern im Sinne der Menschen

In Deutschland sind alle medizinischen Leistungen durch den Gesetzgeber festgelegt bzw. durch den GBA und andere Akteure konkretisiert. Im GBA sitzen Vertreter von Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäusern und Patientenvertretungen. Geleitet wird er von unabhängigen Expertinnen und Experten. Der Innovationsausschuss wurde 2016 eingerichtet und hat das Ziel, innovative Ideen, Projekte oder Ansätze zu fördern, die neue Behandlungspfade austesten oder nach neuen Erkenntnissen zu bestehenden Pfaden suchen.

Dazu steht ihm mit dem Innovationsfonds ein Finanzierungsmittel zur Verfügung, mit dem pro Jahr mehrere Projekte oder Studien gefördert werden können. In 2024 stehen für Projekte für neue Versorgungsformen 160 Millionen Euro zur Verfügung, für Forschungsprojekte 40 Millionen Euro und mind. fünf Millionen Euro für die Weiterentwicklung bestimmter medizinischer Leitlinien werden definiert als systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Ärzte und Patienten, die eine… . Getragen werden die Mittel von den Gesetzlichen Krankenkassen und des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… .

Jährlich wechselnde Schwerpunkte

Jedes Jahr werden neue Schwerpunkte und Kriterien festgelegt, anhand derer die eingereichten Projekte bewertet werden. Dies geschieht durch den Innovationsausschuss, in dem neben den Krankenkassen auch das Bundesministerium für Gesundheit Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zuständig für die Politikbereiche Gesundheit,… , das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die kassenärztliche Bundesvereinigung, die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GBA selbst und Patientenorganisationen sitzen. Unterstützung erhält der Ausschuss dabei von Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, die ihre Expertise zu den eingereichten Projekten einbringen.

Praxisbeispiel „SPIZ“

Seit seiner Gründung haben mehrere Projekte der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… PLUS und ihrer Partner den Innovationsfonds durchlaufen. Aktuell läuft das Projekt „SPIZ“, welches zusammen mit dem Universitätsklinikum Dresden durchgeführt wird. Ziel des Projektes („sektorenübergreifende Versorgung von Patienten mit hämatologischer Erkrankung nach innovativer Zelltherapie“) ist es, die Nachversorgung von Patienten nach einer Blut- oder Lymphdrüsenkrebsbehandlung noch besser zu gestaltet. Bisher findet die Nachbetreuung stationär in den behandelnden Krankenhäusern statt. Mit „SPIZ“ wird dies ambulant umgesetzt.

Hauptbestandteil des Projektes ist eine App, in der Patienten täglich ihren allgemeinen Gesundheitszustand und vorhandene Symptome festhalten. Die Meldungen werden dann von onkologischen Fachpflegekräften ausgewertet und bei Auffälligkeiten an die behandelnden Ärzte weitergeleitet. Daneben erhalten die Patienten, zusätzlich zu ambulanten Terminen in wohnortnähe, regelmäßig Besuch von sogenannten „Onko-Nurses“, die Blut zur Laboruntersuchung abnehmen und auf Fragen antworten. Darüber hinaus werden die Patienten durch Case-Manager unterstützt, welche bei Terminen und der Koordinierung der behandelnden Akteure helfen.

Das erleichtert die Nachbetreuung der Patienten auf mehrfache Weise. Zum einen erspart das Projekt ihnen die weiten Wege in die Zentren zur Nachbehandlung, die bisher notwendig waren. Zum anderen steigert die Vernetzung der medizinischen Akteure den Behandlungserfolg. Durch die Ausrichtung auf digitale Austausch- und Behandlungsformate können Informationen schneller geteilt und notwendige Schritte ebenso schneller angegangen werden.

Das Projekt ist auf drei Jahre ausgelegt und soll im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Durch den Innovationsausschuss wird es mit 4,1 Millionen Euro gefördert, um anstehende Investitionen sowie die Betreuung im Rahmen des Projektes zu unterstützen. Nach Abschluss des Projektes wird sein Nutzen für die Patienten überprüft und, wenn diese Überprüfung positiv ausfällt, soll es in die Regelversorgung übernommen werden.