Über 1.200 Kleinkinder in NRW mit Verbrennungen im Krankenhaus
AOK warnt vor trügerischer Sicherheit in den eigenen vier Wänden
Dortmund. Viele Unfallgefahren für Kinder lauern gerade dort, wo Eltern es nicht vermuten: in den eigenen vier Wänden. Denn zu den typischen Unfällen gehören neben Stürzen auch Verbrennungen und Verbrühungen. So wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 insgesamt 1.232 Kleinkinder im Alter bis zu zehn Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ins Krankenhaus eingewiesen. Das teilt heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes mit. Besonders betroffen sind dabei die Ein- bis Fünfjährigen. Auf diese Altersgruppe entfielen 71 Prozent der Krankenhauseinweisungen. „Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken von Kindern. Eltern denken in erster Linie an Stürze oder Unfälle im Straßenverkehr, wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht. In der eigenen Wohnung wähnen sie die Kinder in Sicherheit. Das ist aber oft trügerisch, da die Gefahrenquellen von den Erwachsenen häufig unterschätzt werden“, warnt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni.
„Zu den typischen Unfällen bei Kindern gehören auch Verbrennungen und Verbrühungen.“
Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest
Eltern unterschätzen Unfallhäufigkeit zuhause
In der eigenen Wohnung sollten Eltern vorausschauend handeln und die Gefahren aus Kinderperspektive betrachten: Wenn das Licht im heißen Backofen leuchtet, das Fleisch in der Pfanne auf dem Herd brutzelt oder die heiße Suppe im Teller duftet, die kindliche Neugier ist geweckt. Genauso verlockend sind brennende Kerzen, der Kamin, ein Bügeleisen oder heißes Wasser aus Wasserhähnen und Teekannen. Dann sind Verbrühungen und Verbrennungen häufig vorprogrammiert. Betroffen sind Jungen und Mädchen gleichermaßen. Auf die Jungen entfielen 2024 über 55 Prozent der Behandlungsfälle wegen Verbrennungen im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… .
Im Fall der Fälle: Ruhe bewahren
Wenn Kinder sich verbrennen oder verbrühen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen. Zuerst sollte in Brand geratene Kleidung mit Wasser gelöscht oder die Flammen mit einer Decke erstickt werden. Bei Verbrühungen muss die mit heißer Flüssigkeit durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen werden. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, werden am besten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad Celsius) für zehn bis 15 Minuten gekühlt. Bei großflächigen Verbrennungen gilt insbesondere für Neugeborene und Säuglinge, dass nicht gekühlt werden sollte, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Besser ist es, betroffene Körper-teile mit einem keimfreien Verbandtuch abzudecken. „Bei größeren Verbrennungen sollten Eltern schnell den Notruf 112 wählen“, so Ackermann. Brandsalben, Brandbinden oder Öl dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden, weil sie die Hitze im Gewebe halten und so verhindern, dass die Haut mit Luft versorgt wird. Auch sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder oder Öl sind tabu.
Weitere Informationen zur Kindersicherheit bei der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. unter www.kindersicherheit.de.
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Foto: Kinderunfälle in Westfalen-Lippe
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