Pressemitteilung

Coronaschutzimpfung wird Regelleistung für gesetzlich Versicherte in Westfalen Lippe

12.04.2023 AOK NordWest 1 Min. Lesedauer

Dortmund / Westfalen-Lippe. Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen haben sich mit den Ärzten in Westfalen-Lippe auf eine Vereinbarung zur Coronaschutzimpfung in Arztpraxen verständigt. Damit wird die Impfung zur Regelleistung für gesetzlich Krankenversicherte.

Neue Vergütung

Mit der Vereinbarung wird die Covid-19-Impfung nach Ablauf der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ab dem 8. April 2023 mit 15 Euro vergütet. Die Regelung gilt zunächst bis Ende dieses Jahres. Für 2024 soll unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Einzeldosen des Corona-Impfstoffs sowie dem Fortbestehen der Surveillance-Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… neu verhandelt werden.

Lückenlose Versorgung

Dirk Ruiss, Leiter des vdek in NRW: „Mit der Vereinbarung wird die lückenlose Versorgung der Versicherten in Westfalen-Lippe mit Coronaschutzimpfungen nach dem Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sichergestellt. Ich bin sehr erfreut darüber, dass dies innerhalb der gesetzten Frist, zumindest in einem Landesteil von NRW möglich war. Eine Einigung im nordrheinischen Landesteil steht bedauerlicherweise noch aus – die Verhandlungen dort sind leider ungleich schwieriger.“

Funktionierende Selbstverwaltung

Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… NordWest, fügt hinzu: „Mit dem Abschluss haben die Vertragspartner in Westfalen-Lippe einmal mehr die funktionierende Selbstverwaltung in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung unter Beweis gestellt.“

Die Verhandlungen zwischen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und Ärzten waren nötig, weil die Coronavirus- Impfverordnung des Bundes zum 8. April 2023 außer Kraft getreten ist. Künftig regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses den Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf COVID-19-Impfungen Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen seit dem… . Sie basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

1 passender Download

  • Gemeinsame Pressemitteilung vom 12.04.2023 als PDF

    Format: PDF | 180 KB

Pressesprecher

Jens Kuschel

AOK NordWest