Lexikon

Patientenrechte

Patientenrechte erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie, Patientenversorgung und Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… dienen. Patientenrechte werden auch als Recht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verstanden. Zentrale Patientenrechte sind zum Beispiel das Recht auf Aufklärung, das Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenunterlagen, das Recht auf Schadensersatz im Fall eines Behandlungsfehlers, das Recht auf eine Versorgung nach dem Gebot der Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… , Humanität und Wirtschaftlichkeit, das Recht auf Arzneimittelinformation durch die Packungsbeilage und seit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004 das Recht auf eine Patientenquittung Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte, Einrichtungen und… .

Patientenrechte finden sich in verschiedenen Rechtsgebieten, so zum Beispiel im Sicherheitsrecht (Arzneimittelgesetz Das Arzneimittelgesetz (AMG) zielt auf die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, deren Qualität,… , Medizinproduktegesetz), im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, in den Regelungen zur Haftung des Arztes oder Krankenhauses (Haftungsrecht Jeder Arzt ist verpflichtet, die notwendige medizinische und persönliche Sorgfalt zu beachten und… ), im Delikts- und Vertragsrecht sowie im Standesrecht der Ärzte. Der 2002 erstellte Entwurf einer Patientencharta fasst alle Rechte der Patienten auf Patientenschutz, Patientenautonomie, Patientenversorgung und Patientenbeteiligung zusammen und soll ihre Durchsetzungsfähigkeit verbessern.

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20. Februar 2013 präzisiert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Rechte der Patienten bei Behandlungsfehlern. Diese werden vermutet, wenn das Behandlungsrisiko vom Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… beherrschbar war und es zu Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Ärztinnen und Ärzte müssen den Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und gegebenenfalls auch in dessen Verlauf die Behandlungsschritte und deren Risiken erläutern. Sie müssen auch über die entstehenden Kosten informieren, wenn diese nicht von Dritten getragen werden. Die Einwilligung der Patienten ist erforderlich, insbesondere bei chirurgischen Eingriffen. Die Behandlung ist in der Patientenakte zu dokumentieren, die zehn Jahre aufbewahrt werden muss. Den Patienten ist unverzügliche Einsicht in diese Akte zu gewähren, im Todesfall auch den nächsten Angehörigen.

Nach der EU-Patientenrechte-Richtlinie können seit 2013 alle EU-Bürger weitgehend selbst bestimmen, in welchem EU-Mitgliedsland sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen.

§§ 630a-h BGB

Aufklärungspflicht, ärztliche Die rechtzeitige und umfassende Aufklärung des Patienten über Art, Umfang, Verlauf, Risiko,…
Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht Die Bundesmantelverträge, die Berufsordnungen, die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung, aber auch…