Leistungsgruppen
Die Einführung von Leistungsgruppen ist Teil einer umfassenden Krankenhausreform, die der Gesetzgeber mit dem Krankenhaus-Versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Ende 2024 beschlossen hat. Leistungsgruppen bilden künftig das Behandlungsspektrum aller stationären Leistungen eines Krankenhauses ab.
Die Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… der Länder nach Leistungsgruppen soll ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden. Das Bundesgesundheitsministerium muss zuvor per Rechtsverordnung 65 Leistungsgruppen festlegen – davon 60 somatische Leistungsgruppen der Krankenhausplanung in NRW sowie folgende fünf ergänzenden Leistungsgruppen: Infektiologie, Notfallmedizin, Traumatologie, spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie spezielle Kinder- und Jugendchirurgie. Übergangsweise gelten die im KHVVG festgelegten Leistungsgruppen und Qualitätskriterien. Bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben für jede Leistungsgruppe sollen sicherstellen, dass das für die Versorgung nötige fachärztliche Personal und eine adäquate apparative Ausstattung zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung vorhanden sind.
In den meisten Bundesländern können Kliniken in Antragsverfahren angeben, welche Leistungsgruppen sie erbringen wollen und welche Fallzahlen sie dafür jeweils einschätzen. In anderen Bundesländern nehmen die Länder eine erste Zuweisung vor, zu der sich die Krankenhäuser dann äußern können. Welche Leistungsgruppen letztlich jedem einzelnen Krankenhausstandort tatsächlich zugewiesen werden, entscheiden die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden. Erfüllen mehrere Krankenhäuser in einem Planungsgebiet die Kriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen, als für die Versorgung nötig, entscheidet die zuständige Landesbehörde auch unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien.
Die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden der Bundesländer müssen bis spätestens zum 31. Oktober 2026 dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (Inek) Die damaligen Bundesverbände der Krankenkassen, der Verband der Angestellten bzw.… melden, welchen Krankenhäusern sie welche Leistungsgruppen zugewiesen haben. Die Zuweisung der Leistungsgruppen ist im Rahmen der Krankenhausvergütung Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen sein Jahresbudget zur… für jeden einzelnen Krankenhausstandort Basis für die Höhe der Vorhaltevergütung. Krankenhäuser dürfen ab 2027 stationäre Leistungen aus einer Leistungsgruppe, die sie im Rahmen der Krankenhausplanung nicht zugewiesen bekommen haben, auch nicht abrechnen. Ausgenommen vom Abrechnungsverbot ist die Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten.
Für eine bestmögliche Versorgungsqualität wird zudem für jede Leistungsgruppe ein Minimum an Behandlungsfällen vorgegeben. Krankenhausstandorte, die für zugewiesene Leistungsgruppen die Mindestfallzahl (im Vorjahr) nicht erreicht haben, erhalten für diese Leistungsgruppen nicht das entsprechende Vorhaltebudget. Für sogenannte Sicherstellungskrankenhäuser gelten abweichende Regelungen.