Krankenhausfinanzierung
Die duale Krankenhausfinanzierung Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen… in Deutschland teilt die Kosten der Krankenhäuser zwischen den Bundesländern und den Krankenversicherungen auf. Die Länder übernehmen dabei die Investitionskosten – also etwa für den Neu- oder Ausbau von Kliniken sowie für die Anschaffung technischer Ausstattung. Die gesetzliche und private Krankenversicherung tragen hingegen im Rahmen der Krankenhausvergütung Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen sein Jahresbudget zur… die laufenden Betriebskosten, beispielsweise für Personal und erbrachte medizinische Leistungen.
Die Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer erfolgt überwiegend im Wege der Einzel- und Pauschalförderung. Während die Einzelförderung langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen umfasst, beinhaltet die Pauschalförderung, die sich je Krankenhausbett bemisst, kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter. Die Bundesländer können zudem auch auf den jährlich veröffentlichten Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zurückgreifen, um ihre Gelder gezielt zu vergeben.
Jedes Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… hat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung für Investitionen, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen worden ist. Das Fördervolumen variiert von Bundesland zu Bundesland. Die bereitzustellenden Fördermittel werden so bemessen, dass sie die förderfähigen und unter Beachtung des Versorgungsauftrages notwendigen Investitionskosten nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit decken.
Im Gegensatz zur dualen Krankenhausfinanzierung in Deutschland haben viele andere Länder Systeme etabliert, in denen die Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortung für laufende Betriebskosten und Investitionskosten in der Hand der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… als alleinige Finanzierungsträger gebündelt werden (monistische Krankenhausfinanzierung Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen… ).
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat der Gesetzgeber die Errichtung eines Transformationsfonds festgelegt. Für die Jahre 2026 bis 2035 sollen zur Finanzierung der Krankenhaus-Umstrukturierungskosten Kassen und Länder dafür insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Daraus werden Kosten refinanziert, die durch Maßnahmen zur Zielerreichung der Krankenhausreform entstehen, etwa durch den Abbau von stationären Überkapazitäten. Die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, die Zusammenlegung von Standorten – auch länderübergreifend – oder die Umstrukturierung eines Krankenhausstandortes für die sektorenübergreifende Versorgung sind weitere Beispiele für Investitionen, die über den Transformationsfonds finanziert werden können.
Mittel aus dem Transformationsfonds sollen nicht die Investitionskostenförderung ersetzen. Deshalb verpflichten sich Bundesländer, die Mittel aus dem Transformationsfonds beantragen, ab der Antragstellung bis einschließlich 2035 die bis dahin üblichen Haushaltsmittel für die Investitionskostenförderung der Krankenhäuser weiterhin bereitzustellen. Sie müssen dafür zudem die gesetzliche Investitionskostenförderung für die Jahre vor der Antragstellung nachweisen.
§ 9 KHG
Krankenhausplanung
Katalog der Investitionsbewertungsrelationen