Lexikon

Ersatzkassen

Ersatzkassen waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Sie wurden 1934 in das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Wahlkassen für Angestellte und bestimmte Arbeiterberufe integriert. Seit Einführung des Krankenkassenwahlrechts (1996) stehen die Ersatzkassen allen Mitgliedern der GKV offen. Die Ersatzkassen sind seit dem 1. Januar 2009 im Verband der Ersatzkassen (vdek) organisiert. Der seit 1938 existierende Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) wurde zum 31. Dezember 2008 aufgelöst. Aus dem bis dahin existierenden Verband der Angestellten-Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… (VdAK) und dem AEV wurde zum 1. Januar 2009 der Verband der Ersatzkassen (vdek). Seine Rechtsform ist die eines eingetragenen Vereins, während die Ersatzkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die in Sozialwahlen bestimmten Verwaltungsräte bestehen in drei der sechs Ersatzkassen ausschließlich aus Versichertenvertretern. Den Ersatzkassen gehören rund 28,01 Millionen Versicherte (Stand: 1. Januar 2022) an. Das entspricht einem Marktanteil von 37,5 Prozent.

§ 44 SGB IV, §§ 4, 212 SGB V

www.vdek.com