Digitale Pflegeanwendungen – DiPA
Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, sind Apps oder Onlineprogramme, die Pflegebedürftige und… , sind Apps oder Onlineprogramme, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegealltag unterstützen sollen. Dazu zählen zum Beispiel Gedächtnistrainings-Apps für Menschen mit beginnender Demenz oder ein Übungsprogramm im Internet, das dabei hilft, das Sturzrisiko zu senken.
Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… (DVPMG) haben Versicherte seit 2021 einen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Sie erhalten zudem einen Anspruch auf notwendige ergänzende Unterstützungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst zur Nutzung der DiPA. Ziel ist es, dass die Versicherten mithilfe der DiPA den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen stabilisieren oder verbessern, beispielsweise durch Apps zur Sturzrisikoprävention oder durch personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz.
Die Pflegekassen entscheiden auf Antrag der Pflegebedürftigen über die Notwendigkeit der Versorgung. Die erstmalige Bewilligung ist auf eine Dauer von maximal sechs Monaten zu befristen. Innerhalb der Frist hat die Pflegekasse eine Prüfung vorzunehmen und eine unbefristete Bewilligung zu erteilen, wenn die Prüfung ergibt, dass die digitale Pflegeanwendung genutzt und die Zwecksetzung erreicht wird. Für die DiPA selbst sowie die notwendigen Unterstützungsleistungen bei der Anwendung übernehmen die Pflegekassen insgesamt bis zu 50 Euro im Monat. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige… (BfArM) die DiPA erfolgreich geprüft und somit in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Pflegeanwendungen (DiPA-Verzeichnis) aufgenommen hat. Details zur Kostenübernahme regelt die Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen (VDiPA).
§ 40a SGB XI (Digitale Pflegeanwendungen)
§ 78a SGB XI (Qualitätskriterien)