Die Forschung darf gerne zugreifen
Hessen: Nutzung der ePA für das Gemeinwohl wird begrüßt.
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Dass die Daten auf der elektronischen Patientenakte (ePA) für die gemeinwohlorientierte Forschung genutzt werden sollen, wird von einer großen Mehrheit in Hessen begrüßt. Die repräsentative Befragung* von forsa im Auftrag der AOK zeigt auch, wo es teilweise noch Bedenken gibt.
Die tatsächliche Übermittlung der pseudonymisierten Daten soll im Januar 2027 starten. 78 Prozent stimmen eindeutig oder eher zu, dass die Nutzung ohne Personenbezug akzeptabel ist. Nur zehn Prozent zeigen sich skeptisch. Das Vertrauen darauf, dass sie im Forschungsdatenzentrum vor unbefugtem Zugriff geschützt sind, stimmen zwei Drittel zu – 14 Prozent sind unentschieden, 18 Prozent können dieses Vertrauen nicht aufbringen.
Das Vertrauen in die Sicherheit der Daten ist bei den über 60-Jährigen noch etwas größer als bei den jüngeren Befragten (74 Prozent in der älteren Gruppe, aber nur 64 Prozent bei den jüngeren). Ähnliche Zustimmung erntet folgende Aussage: „Ich finde es gut, dass auch pharmazeutische Unternehmen Forschungsanträge stellen können und Gesundheitsdaten nutzen dürfen“: Hier sind es insgesamt 68 Prozent. Allerdings ist die Gruppe derjenigen, die das kritisch sehen, größer: Es sind 15 Prozent, weitere 14 Prozent sind unentschieden.
Erkenntnisse durch breite Datengrundlage
Die Freigabe von Gesundheitsdaten aus der ePA ermöglicht Forschenden den Zugang zu großen und vielfältigen Datenmengen, mit denen medizinische Zusammenhänge besser verstanden und wissenschaftliche Erkenntnisse auf einer breiteren Datengrundlage gewonnen werden könnten. Im ersten Schritt werden ausschließlich Daten aus der elektronischen Medikationsliste ausgeleitet, die Erweiterung auf andere Bereiche wie den elektronischen Medikationsplan Patientinnen und Patieten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, haben seit 2016 einen Anspruch… , Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung… - und Entlassbriefe oder Labordaten ist in den kommenden Jahren geplant.
Zustimmen oder Widersprechen
In der „AOK Mein Leben“-App, die den Versicherten den Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten sowie die an ihrer… ermöglicht, werden sowohl Bestandsnutzer als auch neue Nutzerinnen und Nutzer auf die anstehende Neuerung hingewiesen. Sie können dann entscheiden, ob sie der Ausleitung ihrer pseudonymisierten Daten an das Forschungsdatenzentrum zustimmen oder widersprechen wollen.
*505 Befragte ab 18 Jahren in Hessen, telefonisch/online im September 2026