Organspenden rettet Leben
Wenige Entscheidungen sind so persönlich und tiefgreifend, wie die zur Organspende. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Zahl der Organspenden zwar bundesweit steigt, aber der Bedarf deutlich höher ist. In Hessen sind die Zahlen im Jahr 2025 gegen den Trend gesunken
Zahlen in Hessen sind ruckläufig
Grundsätzlich gibt es zwei Hauptarten der Organspende: die postmortale Organspende nach dem Tod und die Lebendspende – meist eine Niere oder Teile der Leber. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) informierte jüngst über die Organspendezahl im Jahr 2025, die mit 985 Spenderinnen und Spendern auf dem höchsten Stand seit 2012 ist. Dies ist eine Erfolgsmeldung, auch wenn der Bedarf höher ist und damit weiterhin ein Mangel an Spenderorganen besteht. In Hessen sind die Zahlen allerdings rückläufig gewesen. 601 Patientinnen und Patienten stehen hier auf der Warteliste für ein Spenderorgan, dem standen 122 transplantierte Organe von 63 Menschen im Jahr 2025 gegenüber.
Thema auf der politischen Agenda
Derzeit erfolgt die Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weiterer Änderungen über das Dritte Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, das vom Bundeskabinett im Oktober 2025 beschlossen wurde. Es wird voraussichtlich im Januar erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Seit langer Zeit reicht die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Folge sind lange Wartezeiten auf eine postmortale Nierenspende, die im Durchschnitt bis zu acht Jahre betragen. Das Gesetz kann den Leidensdruck schmälern, in dem zukünftig Überkreuz-Lebendnierenspenden und nicht gerichtete anonyme Nierenspenden gesetzlich ermöglicht werden – beides Formen der Lebendorganspende an nicht nahestehende Personen.
Land Hessen für Widerspruchslösung
Nachdem sich in der letzten Legislaturperiode keine Mehrheit im Deutschen Bundestag für die Widerspruchslösung bei der Organspende gefunden hat, hat sich der Bundesrat 2024 für die Einführung ausgesprochen. Durch die Bundestagswahl und den Regierungswechsel wurde diese Initiative jedoch nicht weiterverfolgt. Gemeinsam mit sieben anderen Bundesländern hat Hessen Ende 2025 erneut eine Beschlussvorlage in den Bundesrat für die Einführung der Widerspruchslösung eingebracht. Die Widerspruchslösung bei der Organspende bedeutet, dass jeder Volljährige grundsätzlich als Organspender gilt, es sei denn, er hat ausdrücklich widersprochen. Damit würde der Spenderkreis deutlich erweitert werden.
Informationen zur Organspende
Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hessen informiert regelmäßig über die Organspende. Die Entscheidungshilfe Organspende hilft dabei, sich eine fundierte Meinung zu bilden. Zusätzlich kann dort ein Spenderausweis heruntergeladen werden. Ein Spenderausweis gibt die Möglichkeit, die persönliche Haltung festzuhalten und klar zu kommunizieren. Darüber hinaus können Versicherte der AOK ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende über die App „AOK Mein Leben“ in das Online-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige… (BfArM) eintragen. Das hilft im Zweifel den Angehörigen von Spendenden, aber auch den Wartenden, die ein Spenderorgan dringend benötigen. Klar ist: Jede dokumentierte Entscheidung hilft – und Organspenden retten Leben. Darüber hinaus informieren die AOKs ihre Versicherten auch über die Mindestmengen-Transparenzkarte darüber, wo und wie viele Eingriffe je Standort erfolgen, da die Erlaubnis zur Durchführung von mindestmengenrelevanten Operationen ausreichend Routine und Erfahrung erfordern.
Anzahl der Organspender* im Bundesländer-Vergleich
| Bundesland | 2023 | 2024 | 2025 |
| Baden-Württemberg | 137 | 132 | 154 |
| Bayern | 126 | 157 | 143 |
| Berlin | 53 | 42 | 33 |
| Brandenburg | 25 | 12 | 20 |
| Bremen | 14 | 8 | 12 |
| Hamburg | 48 | 50 | 42 |
| Hessen | 71 | 88 | 63 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 29 | 22 | 22 |
| Niedersachsen | 82 | 72 | 80 |
| Nordrhein-Westfalen | 166 | 168 | 190 |
| Rheinland-Pfalz | 41 | 35 | 39 |
| Saarland | 21 | 9 | 17 |
| Sachsen | 66 | 72 | 64 |
| Sachsen-Anhalt | 33 | 22 | 35 |
| Schleswig-Holstein | 26 | 28 | 36 |
| Thüringen | 27 | 36 | 35 |
| Bundesweit | 965 | 953 | 985 |
Quelle: DSO 12.01.26
* ohne Lebendspende, ohne Dominospende