Artikel Versorgung

Gegen Cannabisblüten auf Rezept

26.02.2026 4 Min. Lesedauer

Mit einer Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes will die Bundesregierung die Zugangsregeln verschärfen, um Missbrauch einzudämmen. In der öffentlichen Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags sahen Expertinnen und Experten Korrekturbedarf am Gesetzentwurf. Auch die AOK drängt auf Änderungen, wie Gina Opitz aus der Arzneimittelabteilung des AOK-Bundesverbandes erläutert.

Blüten versus Extrakte: Cannabisblüten sind schwieriger zu dosieren, nicht standardisiert und haben ein höheres Missbrauchsrisiko.

Welche Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzesentwurfes unterstützt der AOK-Bundesverband?

Gina Opitz: Wir finden es richtig, dass Rezepte insbesondere für Cannabisblüten über Telemedizinplattformen ohne eingehende ärztliche Begutachtung und Beratung zu alternativen evidenzbasierten Behandlungsmöglichkeiten unterbunden werden sollen. Für den vertragsärztlichen Bereich wurde bereits eine entsprechende Regelung im Bundesmantelvertrag geschaffen, den der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung schließt. Daher ist es folgerichtig, einheitliche Standards für alle Versicherten zu setzen. Dass dabei auch der Versandhandel für Medizinalcannabis durch Apotheken unterbunden werden soll, finden wir allerdings schwierig. 

Warum?

Opitz: Über den Versandhandel können spezialisierte Apotheken mit ihrem Fachwissen gezielt zu Medizinalcannabis beraten und dadurch eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen. Da es sich bei Medizinalcannabis um ein spezialisiertes Anwendungsfeld mit wenig Evidenz handelt, das auch nicht im Rahmenlehrplan der Universitäten abgehandelt wird, ist es sachgerecht, diesen Apotheken die Möglichkeit des Versandes und der Beratung einzuräumen. Dazu kommt, dass bei Medizinalcannabis die Abgabe auch aus größeren Gebinden erfolgt. Um Verwurf zu vermeiden und die Ware nachhaltig zu verwenden, ist es sinnvoll, dass entsprechend spezialisierte Apotheken Medizinalcannbis weiterhin versenden dürfen. Ansonsten droht, dass mehr Medizinalcannabis ungenutzt entsorgt werden muss. Das ist nicht nur aus ökologischen Gründen abzulehnen, es macht in den Apotheken auch Arbeit und lässt letztlich angesichts der begrenzten Mengen von Medizinalcannabis dessen Preise steigen. 

Gina Opitz, AOK-Bundesverband
Gina Opitz, Referentin für Arzneimittel im AOK-Bundesverband

An welchen Stellen des Gesetzentwurfs sehen Sie dringenden Änderungsbedarf? 

Opitz: Wichtig ist ein konsequentens Werbeverbot. Nicht nur wir, sondern auch viele weitere Stellungnahmen haben sich für eine Nachschärfung des Werbeverbots eingesetzt. Es gibt noch zu viele Lücken im Heilmittelwerbegesetz, auch, weil es sich um Rezeptursubstanzen handelt. Außerdem werden die Werbeverbote offenbar ignoriert. Vor allem in Berlin konnte man auf sehr großen Leinwänden Werbung für Cannabis als Medizin beobachten. Das muss unterbunden werden, denn natürlich ist das komplette Werbeverbot für Cannabis – egal, ob zu medizinischen Zwecken oder zum Freizeitkonsum – eine wichtige Säule der Prävention. 

Die Bundesärztekammer zeigte sich in der Anhörung skeptisch bei der Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten. Wie steht der AOK-Bundesverband dazu?

Opitz: Wir fordern, dass Cannabisblüten künftig aus der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen werden. In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Medizinalcannabis stark gestiegen, was vor allem der Versorgung mit Blüten zuzuschreiben ist. Die Kosten der Versorgung mit Cannabisblüten sind um ein Vielfaches höher als mit Fertigarzneimitteln oder auch Extrakten. Dazu kommen noch weitere Nachteile in der Versorgung, denn Cannabisblüten weisen eine schlechte Applikationsgenauigkeit auf, zudem fehlt die Standardisierung. Die Vorteile, die den Cannabisblüten zugeschrieben werden, nämlich das schnelle Anfluten, sind inzwischen kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Pharmazeutische Unternehmen bringen zunehmend Extrakte mit einer standardisierten Qualität in die Versorgung, die die Eigenschaften der Blüten übernehmen. Einige Extrakte können auch vaporisiert werden und fluten dadurch schnell an. Cannabisblüten-Verordnungen verursachen aber etwa doppelt so hohe Kosten pro Verordnung wie Dronabinol und die weiteren Extrakte. Allerdings ist sowohl für die Cannabisblüten als auch die Extrakte immer noch kaum Evidenz vorhanden. Extrakte sind aber immerhin standardisiert. Wir wollen auch eine arzneimittelrechtliche Zulassung für Extrakte und damit eine klare Indikation und den Nutzennachweis. Ein solches Arzneimittel wird dann folgerichtig auch die Nutzenbewertung und Preisbildung nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz, dem AMNOG, durchlaufen. Und wir brauchen dringend eine entsprechende qualitativ hochwertige Weiterbildung für die Ärztinnen und Ärzte durch die Bundesärztekammer. 

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