Krankenhausreform: Das Qualitätsversprechen steht auf der Kippe
Die Rahmenbedingungen der Versorgung, wie sie in den künftigen Leistungsgruppen definiert wurde, sind vielfach kritisiert worden. Die neue Bundesregierung will nun nachbessern. Von der Umsetzung hängt vieles ab.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, die Reform der Krankenhausreform ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatte die neue Bundesregierung angekündigt, die Qualitätsvorgaben zu ändern und allen Beteiligten mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Zudem sehen die neuen Pläne vor, die Leistungsgruppensystematik aus Nordrhein-Westfalen weitgehend zu übernehmen. Leistungsgruppen sind im Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) als Garant für mehr Effizienz und Qualität verankert worden. Doch angesichts unterschiedlicher Interessen im zuständigen Leistungsgruppenausschuss könnte eine Einigung schwierig werden. „Welche Detailregelungen die Krankenhausplanung endgültig berücksichtigen muss, ist noch nicht absehbar“, sagt Dirk Köcher, kaufmännischer Direktor des Städtischen Klinikums Dresden und Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands, in der neuen Ausgabe von „Blickpunkt Klinik".
„Die Regelungen zu den Leistungsgruppen müssen sehr rasch nachgebessert werden.“
Bayerische Gesundheitsministerin
Die Vorgaben sind umstritten
Während einige Fachgesellschaften die Anforderungen als zu niedrig betrachten, sind anderen die Vorgaben zu hoch. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF) schreibt in ihrer Stellungnahme, dass sich die Qualität der Versorgung in den beiden „großen“ Fächern Allgemeine Chirurgie und Innere Medizin verschlechtern dürfte. Die HNO-Ärzteschaft warnt wiederum vor Versorgungslücken in der Kinder- und Jugendchirurgie infolge der hohen Vorgaben zur Anzahl der Fachärztinnen und -ärzte. Einige Bundesländer wollen mehr Spielraum für ihre Planung. „Die Regelungen zu den Leistungsgruppen müssen sehr rasch nachgebessert werden“, betont die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach, „regionale Besonderheiten müssen Berücksichtigung finden können, damit die Versorgung in der Fläche nicht gefährdet wird.“
Ein Jahr ist nicht genug
Auch der neue der Zeitplan steht in der Kritik. Denn auch nach aktuellem Stand müsste die bundesweite Reform erheblich schneller umgesetzt werden als in NRW. Die bis Ende 2026 geltenden Fristen sollen angepasst werden, die Konvergenzphase für die Einführung der Vorhaltefinanzierung wird um ein Jahr verlängert. Mit der Zuordnung jedes einzelnen Behandlungsfalls zu einer eindeutigen Leistungsgruppe komme eine weitere Verschärfung in die Krankenhausplanung hinein, sagt Köcher. Insofern begrüßt der Klinikchef die Anwendung von „NRW-pur” im Koalitionsvertrag. Aber: „Während die Krankenhäuser in NRW von der Veröffentlichung der neuen Planungssystematik bis zur Umsetzung über fünf Jahre Zeit hatten, sieht die Gesetzeslage auf Bundesebene derzeit noch eine Umsetzung von unter zwei Jahren vor. “
Mitwirkende des Beitrags

Autorin
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.