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Widerstand gegen Cannabis-Gesetz – Lauterbach warnt

01.03.2024 2 Min. Lesedauer

Gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis formiert sich Widerstand in den Ländern. Innen- und Justizminister fordern mit Blick auf die Bundesratssitzung am 22. März die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

„Ich kann dem Abstimmungsverhalten im Bundesrat nicht vorgreifen, aber wenn es nach mir geht, muss das Cannabisgesetz in seiner jetzigen Form unbedingt gestoppt werden“, sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) der „Rheinischen Post“. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz stärkt das Cannabis-Gesetz den Schwarzmarkt, lässt wesentliche Fragen zu Sicherheit und Gesundheit unbeantwortet „und schafft obendrein Regeln, deren Einhaltung niemand kontrollieren kann“. Darin seien sich alle Innenminister einig.

Mit dem Gesetz soll für Volljährige ab dem 1. April der Anbau und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt werden. Legal sind dann 25 Gramm im öffentlichen und 50 Gramm im privaten Raum. Ab dem 1. Juli werden zudem sogenannte Anbauvereinigungen gestattet, deren Mitglieder Cannabis nicht-gewerblich anpflanzen dürfen.

Auch die Justizminister haben Bedenken. Denn im Gesetz ist eine rückwirkende Regelung enthalten, wonach es eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle geben soll, die künftig erlaubt sind. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD), forderte in der „Rheinischen Post“ eine Verschiebung des Inkrafttretens um sechs Monate, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten mehr Zeit für die Umsetzung der Amnestie zu geben. 

Nach derzeitiger Planung wird das Gesetz am 22. März vom Bundesrat beraten. Zwar ist das Vorhaben dort nicht zustimmungspflichtig, die Länder könnten mit entsprechender Mehrheit aber den Vermittlungsausschuss anrufen, was für erhebliche Verzögerungen sorgen könnte. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hat angekündigt, sein Land werde sich an allem beteiligen, wodurch sich das Gesetz verzögern, verändern oder außer Kraft setzen lassen könnte.  

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bleibt nach eigenen Worten zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April greift. „Eine Verschiebung würde eine neue Rechtsunsicherheit schaffen. Wie soll ein Richter bei einer Rechtslage in der Schwebe entscheiden? Außerdem ist es ungerecht, zur Entlastung der Justiz die verhängten Strafen noch zu vollziehen, wenn man weiß, dass sich die Rechtslage ändert, aber sich nicht die Arbeit machen möchte, den Fall noch einmal anzufassen“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Wer jetzt noch Änderungen fordert, riskiert das Scheitern.“ (sev)

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