Warken will Notaufnahmen entlasten
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will in einem neuen Anlauf zur Notfallreform die Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten. Demnach soll künftig eine telefonische oder persönliche medizinische Ersteinschätzung bewerten, ob ein echter Notfall vorliege, wie heute aus Ministeriumskreisen bekannt wurde. Dafür soll die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 ausgebaut werden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte gestern den Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Demnach sind weiterhin flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern geplant. Zur Förderung des Ausbaus der Strukturen der 116117 sollen die gesetzliche Krankenversicherung und die Kassenärztlichen Vereinigungen zusätzliche Mittel paritätisch durch eine pauschale Vorhaltefinanzierung bereitstellen.
Der Gesetzentwurf zur Notfallreform der Ampel-Regierung hatte es nicht mehr zur Umsetzung geschafft. CDU-Politikerin Warken hat nun eine Reihe an Änderungen zu diesen Plänen vorgelegt. Der Referentenentwurf ist laut Ministerium seit gestern in der Ressortabstimmung. Danach sollen für die Errichtung von INZ die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der GKV (GKV-SV) auf Bundesebene Rahmenvereinbarungen über die Grundsätze der Zusammenarbeit schließen. Die rund um die Uhr geöffneten INZ sollen aus Klinik-Notaufnahme, Notdienstpraxis sowie zentraler Ersteinschätzungsstelle als wesentlichem Element bestehen und digital untereinander vernetzt sein.
Um von Anfang an Hilfesuchende in die passende Versorgung zu steuern, sollen diese als erstes die 116117 anrufen und dafür auch Vorteile erhalten. Patientinnen und Patienten mit einem solchen Nachweis sollen demnach bei vergleichbaren Beschwerden in der Regel schneller behandelt werden als Hilfesuchende, die sich mit ähnlicher Dringlichkeit selbst eingewiesen haben. Für die Notrufnummer 112 bleibt für Notfälle mit Lebensgefahr eine Rettungsleitstelle weiterhin direkt erreichbar. Bei plötzlichem Herzkreislauf-Stillstand soll es in allen Rettungsleitstellen am Telefon bereits eine Anleitung zur Reanimation geben.
Die Vergütung von Leistungen der medizinischen Notfallrettung soll nach Ministeriumsangaben im Rahmen von Entgeltverträgen zwischen Leistungserbringer und Krankenkassen festgelegt werden. Versicherte müssen so nicht mehr fürchten, Fahrkosten für den Rettungsdienst selbst tragen zu müssen.
Für eine Vernetzung von Rettungsleitstellen und Notaufnahmen soll ein digitales Informationssystem, das vor allem die Kapazitäten der ansteuerbaren Krankenhäuser zeigt, für Leistungserbringer der Notfallrettung verpflichtend werden. Eine Anschubfinanzierung von 225 Millionen Euro ist laut Ministerium aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität geplant. Laut Bericht der „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ sollen durch die Reform jährlich 2,3 Milliarden Euro eingespart werden. (imo)
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