Versandapotheken: Ministerium will unlautere Rabatte prüfen
Deutschlands Apotheken verlangen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Schutz vor Versandapotheken aus dem Ausland. Im Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) forderte Abda-Präsident Thomas Preis heute, gegen von ausländischen Versandapotheken gewährte Rabatte bei rezeptpflichtigen Medikamenten vorzugehen. „Das ist ein klarer Gesetzesbruch. Hier muss der Staat eingreifen und dieses Verhalten bestrafen und unterbinden.“
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sagte heute in Berlin, ein „etwaiger Regelungsbedarf“ werde geprüft. „Wer sich nicht an die Spielregeln hält, darf nicht mehr für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland tätig sein“, erläuterte Preis. Nicht ohne Grund sei in 19 Ländern der Europäischen Union der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht erlaubt. Er warnte davor, die Preisbindung durch Boni oder Rabatte auszuhebeln, „sonst kommen wir in einen ruinösen Preiswettbewerb“.
Die BMG-Sprecherin betonte, dass nach aktueller Rechtslage eine Arzneimittelpreisbindung und ein Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für alle Anbieter gelte. „Wenn europäische Konkurrenz das anders handhabt, haben hiesige Apotheken einen Wettbewerbsnachteil.“ Ministerin Warken werde „alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten“.
Neben dem Schutz vor Rabatten von Versandapotheken setzte sich Preis im Interview für höhere Honorare ein. „Seit 13 Jahren hat es keine spürbare Erhöhung der Honorare gegeben, dabei sind die Betriebskosten wie zum Beispiel die Energie oder Lohnkosten explodiert.“ So gerieten immer mehr Apotheken an die Grenze der Wirtschaftlichkeit. Auch deshalb sei die Zahl der Neugründungen in den vergangenen Jahren dramatisch gesunken, erläuterte der Abda-Präsident. Ein Viertel der Apotheken „erwirtschaftet nicht einmal ein Betriebsergebnis von 75.000 Euro im Jahr, wovon noch Rente und Krankenversicherung getragen werden müssen“.
Der von Union und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine Aufhebung des Skonti-Verbots vor. Die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken sollen vereinheitlicht werden, „insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten“. Die Vergütung soll laut Koalitionsvertrag künftig zwischen Apothekern und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden. Die im vorigen Jahr von der abgelösten Ampel-Regierung geplante Apothekenreform kam nicht voran. (ter)
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