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Verbraucherschützer kritisieren Patienten-Abzocke

23.10.2024 3 Min. Lesedauer

Ärzte verkaufen gesetzlich Krankenversicherten immer wieder Kassenleistungen als individuelle Gesundheitsleistungen (Igel). Das zeigt eine heute veröffentlichte Zwischenbilanz der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Hierfür hatten die Verbraucherschützer zwischen Februar und September 2024 einen Verbraucheraufruf gestartet und insgesamt 297 Meldungen ausgewertet.

Demnach gab es Rückmeldungen zu diversen Facharztrichtungen; die meisten betrafen Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten (26 Prozent), gefolgt von Medizinern der Augenheilkunde (18 Prozent), der Orthopädie (13 Prozent) und der Allgemein- oder Inneren Medizin (12 Prozent). Der Leiter Team Gesundheit und Pflege im VZBV, Thomas Moormann, forderte gegenüber G+G „einen besseren Schutz der Patienten vor solchen Igel-Praktiken, von denen uns berichtet wird“. „Das Patientenrechtegesetz von 2013 muss dringend überarbeitet werden, und das steht ja eigentlich auf der Agenda der Bundesregierung.“

 „Da stimmt etwas ganz grundlegend nicht in unserem System“, so Moormann weiter. Igel sind Selbstzahlerleistungen beim Arzt und werden mit den Patienten direkt abgerechnet. Sie gehören daher nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Laut VZBV mussten jedoch Verbraucher etwa für eine Ultraschalluntersuchung der Brust selbst zahlen – trotz eines begründeten Verdachts auf eine bösartige Veränderung. Ebenso seien notwendige Kontrolluntersuchungen und Sehtests als Selbstzahlerleistungen abgerechnet worden. Auch die Kosten für das gesetzliche Hautkrebsscreening hätten Patienten selbst tragen oder Zuzahlungen leisten sollen. 

Als Grund nannten Ärzte laut VZBV, dass sie diese Leistungen nicht mit der gesetzlichen Kasse abrechnen könnten oder dass die von der Krankenkasse übernommene Leistung nur unzureichend sei. Teils habe es auch überhaupt keine Begründung gegeben. „Kassenärzte müssen ihre Vertragspflichten erfüllen, tun sie dies nicht, müssen Sanktionsmechanismen greifen“, forderte Moormann. „Die rechtliche Grauzone, die Zulassung zur Erbringung einer gesetzlichen Leistung zurückzugeben, um sie anschließend privat abrechnen zu können, sollte geschlossen werden. Ansonsten werden die Kassenleistungen ausgehöhlt und Patienten über den Tisch gezogen, noch dazu in vielen Fällen verbunden mit fehlendem Nutzen oder sogar gesundheitlichen Risiken.“ (bhu)