Reimann: KHAG setzt falsche Schwerpunkte
Vor der Verbände-Anhörung zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) am Donnerstag hat die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, „echte“ Nachbesserungen an der „Reform der Reform“ gefordert. „Aus Sicht der AOK setzt das KHAG teilweise falsche Schwerpunkte bei der Anpassung der Krankenhausreform“, stellte Reimann fest.
Mit der jetzt geplanten Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundes- und nicht aus Beitragsmitteln der Krankenkassen werde zwar ein zentraler Fehler behoben. Jedoch unterbleibe weiterhin die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung. Die im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen, wie etwa Ausnahmeregelungen bei den Qualitätsvorgaben und Streichen der Erreichbarkeitsvorgaben, verwässerten die Versorgungsqualität und den Patientenschutz, kritisierte die Verbandschefin.
Reimann schlug vor, das Verschieben der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr für die Entwicklung eines wissenschaftlichen Bedarfsbemessungsinstruments zur Bestimmung der Vorhaltebudgets zu nutzen. „Das aktuell vorgesehene System auf Basis von Ist-Fallzahlen birgt zu viele Fehlanreize“, warnte Reimann. Für Kliniken könnte weiterhin ein Anreiz bestehen, ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen zu treffen.
Weiteren Nachbesserungsbedarf sieht die Verbandschefin bei den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. „Auf eine verpflichtende Vorhaltung von stationären Leistungen muss verzichtet werden“, verlangte sie. Der Fokus sollte auf ambulanter Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeit liegen. Damit die Reform gelinge, müsse das Zusammenspiel von Planung und Finanzierung klappen, unterstrich Reimann. Dafür müssten die Länder künftig verbindliche und rechtssichere Versorgungsaufträge vergeben können.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßte in seiner Stellungnahme, die G+G vorliegt, zwar einheitliche, standortbezogene Qualitätsanforderungen für Krankenhäuser, forderte aber eine dauerhafte Ausnahme für Fachkrankenhäuser und besondere Einrichtungen. Darüber hinaus hält der DEKV angesichts der fortgeschrittenen Umsetzung in den Ländern und den damit verbundenen Fristen eine rechtssichere Fristauslegung für notwendig.
Die Deutsche Schmerzgesellschaft monierte in ihrer Stellungnahme, dass wichtige Spezialisierungen ohne eigene Leistungsgruppe derzeit noch den Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ zugewiesen würden. Sie sollten bei Beibehaltung des Bundes-Klinik-Atlas differenziert ausgewiesen werden.
Die private Krankenversicherung (PKV) bemängelte, dass sie bei der Umsetzung der Krankenhausreform auf Bundes- und Landesebene weiterhin nicht miteinbezogen werde. (bhu)
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