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Unwirtschaftlichkeit bremst DiGA-Akzeptanz

08.01.2024 2 Min. Lesedauer

„Apps auf Rezept“ kommen zwar langsam in der Versorgung an, doch führt die Finanzierung auch unwirksamer Apps zu Zurückhaltung bei Patienten und Ärzten. Nur jede fünfte App kann bei der Aufnahme in den Leistungskatalog einen Nutzen nachweisen. Das zeigt der dritte Bericht über Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), den der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) heute vorgestellt hat.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbands, begrüßte zwar die steigende Inanspruchnahme der Apps: „Deutschland ist international Vorreiter.“ Vorteile der App-Nutzung seien die sektorenübergreifende Erhebung und der Austausch von Gesundheitsdaten. Insgesamt sei das Ergebnis des Berichts aber „ernüchternd“,  die erhofften Digitalisierungsziele seien nicht erreicht worden. Gründe seien das Eilverfahren der Zulassung und die Finanzierung, die zu „Überzahlungen“ führten und die Kassen zum „Selbstbedienungsladen“ machten.

Bei den meisten der gelisteten Apps fehle der Nachweis eines positiven Effekts, sie werden „auf Probe“ gelistet, so Stoff-Ahnis. Dennoch müssten sie von den Versicherten bezahlt werden. Sechs von 55 im September 2023 gelisteten Apps wurden wegen Unwirksamkeit wieder gestrichen. Hinzu komme, dass die Hersteller den Preis im ersten Jahr der Anwendung diktieren könnten: „Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen für eine DiGA im ersten Jahr der Einführung 2.000 Euro und damit das Zehnfache des Durchschnitts der verhandelten Preise ab dem zweiten Jahr aufruft. Und das, obwohl nicht einmal nachgewiesen ist, dass die Anwendung den Patientinnen und Patienten überhaupt etwas nutzt“, kritisierte die GKV-Vorständin. Das sei pure „Wirtschaftsförderung“. Der Durchschnittspreis einer DiGA ab dem 13. Monat liege dann bei 221 Euro pro Quartal. Hier müsse dringend ein gesetzliches „Update“ korrigieren. Jede App müsse „ab Tag eins“ der Listung ihre Wirksamkeit nachweisen und der Preis „angemessen" ausgehandelt werden. Das sei leider mit dem Digitalgesetz nicht geschehen.

Aktuell sind 52 Gesundheits-Apps gelistet, werden also von den Kassen bezahlt. Die meisten werden als begleitende Anwendungen bei psychischen Erkrankungen, bei Adipositas oder bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems verordnet. Seit dem Start im September 2020 bis 30. September 2023 wurden rund 374.000 DiGA in Anspruch genommen. Die GKV hat hierfür 2021 rund 13,5 Millionen Euro, im Jahr darauf 32 Millionen Euro und 2023 rund 70 Millionen Euro gezahlt. (sg)