Ab Oktober gibt es für Hausärzte-Vergütung keine Begrenzung mehr
Die noch von der Ampelkoalition beschlossene Entbudgtierung der Hausärzte-Vergütung nimmt Gestalt an: Ab Oktober werden Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung und hausärztlichen Krankenbesuche voll vergütet. Darauf haben sich die Mitglieder des Erweiterten Bewertungsausschusses geeinigt. Ein Deckel gilt weiter für Ultraschall-Untersuchungen und Leistungen der Psychosomatik. Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, betonten, viele Hausarztpraxen würden profitieren, „insbesondere in den Regionen, die bisher massiv unter der Budgetierung gelitten haben“.
Im Beschluss des Bewertungsausschusses heißt es, die nun entbudgetierten Leistungen „werden mit den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung ohne Honorarbegrenzung oder -minderung vergütet“. Zur Finanzierung dieser Vergütungen soll ein neuer Honorartopf gefüllt werden, die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) für Hausärzte – kurz „Hausarzt-MGV“. In den Topf fließen die Mittel, die jetzt in der MGV für die Leistungen enthalten sind, die ab Oktober ohne Deckelung bezahlt werden. Reichen diese Mittel nicht aus, müssen die Krankenkassen nachschießen. Überschüssige Mittel aus Vorquartalen sollen dabei verrechnet werden. Laut dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) führt die Entbudgetierung „zu jährlichen Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe eines unteren dreistelligen Millionenbetrages“.
Die gesetzlichen Krankenkassen hatten angesichts ihrer Finanzlage mehrfach vor einer Entbudgetierung gewarnt. Zudem würden die rund 400 Millionen Euro zusätzlichen Mittel mit der „Gießkanne“ verteilt, mahnte etwa Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Eine Verbesserung der Versorgung in sozial benachteiligten Stadtteilen oder ländlichen Regionen wird sich durch dieses Gesetz nicht einstellen, da notwendige Steuerungsmechanismen fehlen.“
Die KBV begrüßte den Wegfall der Deckelung: Mit der Entbudgetierung werde „eine zentrale Forderung der Ärzteschaft“ erfüllt. Sie kritisierte, dass im GVSG nicht geregelt sei, wie künftige Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung finanziert werden sollen. Noch offen ist die Ausgestaltung der neuen hausärztlichen Vorhaltepauschale. Laut KBV haben sich beide Seiten auf Eckpunkte verständigt. Die Verhandlungen sollen im Bewertungsausschuss fortgesetzt werden. Im Bewertungsausschuss sind Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband paritätisch vertreten. Bei Uneinigkeit wird der Ausschuss um drei unparteiische Mitglieder erweitert.
(sg)
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