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Krankenkassen erhöhen Druck beim Transformationsfonds

04.03.2025 4 Min. Lesedauer

„Verfassungswidrig und ungerecht“, lautet das einhellige Urteil der sechs großen Krankenkassenverbände zum Transformationsfonds, über den die Umstrukturierung der Kliniklandschaft in Deutschland finanziert werden soll. Die zur Umsetzung erforderliche Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) ist am Mittwoch Thema im Gesundheitsausschuss des Bundesrates. Die Hauptkritik richtet sich gegen die hälftige Finanzierung aus Beitragsgeldern der Krankenkassen in Höhe von 25 Milliarden Euro. Die andere Hälfte zum insgesamt 50 Milliarden Euro schweren Fonds sollen laut Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die Bundesländer beisteuern.

Der Fonds ist auf zehn Jahre angelegt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Verordnung noch vor der Bundestagswahl vorgelegt und zur Beratung an die Länderkammer weitergeleitet. Die Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft seien „Investitionen in die Daseinsvorsorge“ und deshalb „zwingend vom Staat und damit aus Steuermitteln“ zu finanzieren, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von AOK-Bundesverband, Ersatzkassen, BKK-Dachverband, Innungskrankenkassen sowie Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Angesichts der angespannten Finanzsituation der Kassen und der „Beitragssprünge zum Jahreswechsel“ sei das Finanzierungsmodell „nicht hinnehmbar“, zumal die privaten Versicherer und andere Kostenträger sich nicht „an den horrenden Umbaukosten“ beteiligen müssten.

Der Fonds müsse „auch aus Steuermitteln gespeist werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen“, räumte der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis heute auf G+G-Anfrage ein. Auch Klinikträger hatten die KHTVF frühzeitig kritisiert. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, warnte Ende Januar davor, „die Kosten der Krankenhausreform ausschließlich den gesetzlich versicherten Beschäftigten und Rentnern aufzubrummen“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) monierte in einer Stellungnahme nicht nur „eine sachwidrige Verwendung von Beitragsmitteln“, sondern auch Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht, weil die Regelung die Förderung „allein für einen Sektor in der Gesundheitsversorgung“ vorsehe. Schon im Juni vergangenen Jahres, noch weit vor Verabschiedung des KHVVG durch den Bundestag im Oktober, hatten die Kassenärzte Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. In der vorigen Woche erneuerte die KBV in einem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundesrates ihre Bedenken. (rbr)