AOK: Behandlungsfehler konsequenter aufklären
Die AOK hat ihre Position zur Stärkung der Patientenrechte bei Behandlungsfehlern bekräftigt. Die Krankenkasse fordert insbesondere eine Absenkung der Beweislast zugunsten der Betroffenen. Zudem sei der Gesetzgeber in der Pflicht, bestehende Hürden im Schadensfall abzubauen. „Wenn Patientinnen und Patienten Schadensersatzansprüche aufgrund eines Behandlungs- oder Pflegefehlers geltend machen wollen, ist die Beweislast nach wie vor immens hoch“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, heute am Tag des Patienten.
Betroffene müssten nicht nur einen Fehler und einen Schaden nachweisen, sondern auch belegen, dass der Schaden durch den Fehler verursacht worden sei. Reimann sagte: „Aus unserer Beratung wissen wir, dass dies für medizinische Laien in der Regel nicht möglich ist.“ Es bestehe ein erhebliches Informations- und Wissensgefälle gegenüber den behandelnden Ärzten. Künftig müsse es genügen, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit – also zu mehr als 50 Prozent – gegeben sei.
Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) erstellte 2024 mehr als 12.300 Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern. In gut jedem fünften Fall wurde ein Fehler bestätigt. In rund einem Viertel der Fälle war dieser Fehler nach gutachterlicher Einschätzung ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besonders häufig betrafen die Vorwürfe operative und chirurgische Eingriffe, etwa in der Orthopädie und der Unfallchirurgie, der allgemeinen Chirurgie sowie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Laut MD Bund zeigt die Statistik nur einen Ausschnitt des Fehlergeschehens, da von einer hohen Dunkelziffer auszugehen sei.
Vor diesem Hintergrund hatte die AOK-Gemeinschaft bereits im vergangenen Jahr ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Patientenrechte vorgelegt. Darin fordert sie neben der Absenkung der Beweislast auch einen umfassenden und kostenfreien Zugang zu Behandlungsunterlagen, einschließlich digitaler Metadaten, sowie klare Informationspflichten bei festgestellten Behandlungsfehlern.
Einen ersten Schritt in diese Richtung habe das Bundesjustizministerium bereits getan, betonte die AOK in ihrer heutigen Erklärung. So regle die Novelle den Anspruch von Patienten auf unverzügliche Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte. Sollte der Bundesrat am Freitag dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts zustimmen, träten diese neuen Regelungen in Kraft. Reimann sieht dennoch weiteren Handlungsbedarf – etwa beim Nachweis von Schäden durch Arzneimittel und Medizinprodukte, der für Betroffene bislang oft „praktisch unmöglich“ sei. (fb)
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