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Mehr Einfluss für die soziale Selbstverwaltung

23.05.2025 3 Min. Lesedauer

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherung, Peter Weiß, will die Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz vorantreiben. „Das würde die Position der Selbstverwaltung massiv stärken, und dann kommt automatisch wieder das öffentliche Interesse, auch das Interesse der Versicherten", sagte Weiß auf dem „Tag der Selbstverwaltung“ am Donnerstag in Berlin. Daraus erwachse folglich ein eigenes Klagerecht. Entscheidend sei, dass eine politische Debatte in Gang gesetzt werde. Die beiden Aufsichtsräte des AOK-Bundesverbandes, Susanne Wagenmann (Arbeitgeberseite) und Knut Lambertin (Versichertenseite), unterstützen die Initiative.

Weiß zeigte sich „erschüttert“ von der niedrigen Beteiligung an den Sozialwahlen 2023. „Wenn etwas kein Ansehen hat, die Leute nicht wissen, was das ist und was es ihnen bringt, dann ist es ein Leichtes, es auch abzuschaffen“, warnte Weiß vor immer wieder seitens der Politik vorgetragenen Überlegungen. Er setzt auf „ein Revival der sozialen Selbstverwaltung“, mehr öffentliche Aufmerksamkeit für deren Aufgaben und Nutzen. 

Susanne Wagenmann nannte den Plan „großartig“. Ein Klagerecht der Sozialversicherungsträger sei notwendig, „wenn der Staat ungerechtfertigt in unsere Bereiche eingreift“. Als Beispiel nannte sie den ursprünglichen Plan der Ampel, die Hälfte des Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden zur Abfederung der Kosten der Klinikreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzubürden. „Dass jetzt im Koalitionsvertrag steht, dass es aus dem Sondervermögen kommt, kommt doch nicht von ungefähr“, unterstrich Wagenmann, die auch dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes vorsitzt. Dieser habe mit Rechtsgutachten der Krankenkassen „wirklich glaubhaft“ nachweisen können, dass es sich um einen grundgesetzwidrigen Sachverhalt handele.

Wagenmanns Co-Vorsitzender im AOK-Aufsichtsrat, Knut Lambertin, verwies auf zurückliegende Entscheidungen des Bundessozialgerichtes (BSG). Etwa, dass Zahlungen der Krankenkassen an die damalige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) verfassungswidrig seien. Lambertin hob den „großen Erfolg für das ehrenamtliche Gremium“ hervor. „Wir müssen einfach mal festhalten, dass wir im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes den Vorstand zur Klage Richtung BZGA geschoben haben.“ Lambertin und Wagenmann erhoffen sich durch die neue Bundesregierung eine Stärkung der sozialen Selbstverwaltung. Schwarz-Rot plant, die Sozialpartner in die Kommission zur Reform der Sozialversicherung einzubinden. Lambertin sprach von einem „Kulturbruch zu 15-einhalb Jahren Bundesgesundheitspolitik“. 

Eingeladen zum „Tag der Selbstverwaltung“ hatten die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG). Die soziale Selbstverwaltung sei mehr als ein Verwaltungsprinzip, betonte Verdi-Chef Frank Werneke in seiner Eröffnungsrede. „Sie ist ein lebendiger Ausdruck demokratischer Teilhabe und eine tragende Säule unseres Sozialstaats.“ (rbr)

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