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Expertenrat will freie Preisfestsetzung für Arzneien kippen

22.05.2025 3 Min. Lesedauer

Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen (SVR) fordert eine Neuausrichtung der Preisbildung für innovative Arzneimittel in Deutschland. Die Gesundheitsweisen setzen sich in ihrem heute an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übergebenen Jahresgutachten 2025 dafür ein, die Preise konsequent an den Mehrwert für Patienten zu koppeln. Der SVR will unter anderem die freie Preisfestlegung durch die Hersteller für sechs Monate ab Markteinführung abschaffen und den Zusatznutzen fortlaufend überprüfen. „Es wird zu einer Überforderung des Gesundheitssystems kommen, wenn die bisherige Systematik der Bewertung und Bepreisung innovativer Arzneimittel unverändert fortgesetzt wird“, warnte Ratsvorsitzender Michael Hallek bei der Vorstellung der Expertise.

Es gehe darum, durch Reformen sicherzustellen, dass in Deutschland auch weiterhin innovative Medikamente für alle Patienten zur Verfügung stehen, betonte Hallek. „Der durchschnittliche Preis eines neu eingeführten patentgeschützten Arzneimittels lag vor 15 Jahren bei rund 1.000 Euro. Zuletzt waren es rund 50.000 Euro. Gentherapien für seltene Erkrankungen kosten teilweise über eine Million Euro“, erläuterte Ratsmitglied Jochen Schmitt. Der Rat empfiehlt unter anderem, bis zur Preiseinigung nach der Nutzenbewertung „lediglich den Preis der zweckmäßigen Vergleichstherapie zu erstatten“. Bislang sorge der Markteinführungspreis für ein hohes Einstiegsniveau bei den Erstattungsverhandlungen mit dem Krankenkassen-Spitzenverband (GKV-SV).

„Höhere Preise sind nur für Arzneimittel mit echtem Zusatznutzen gerechtfertigt“, sagte Schmitt. Nötig sei „ein lernendes Gesundheitswesen“. „Dafür sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse über ausgewählte Arzneimittel regelmäßig gesichtet werden.“ Zudem müssten neue Preisnachverhandlungen möglich sein, wenn die Kosten der Vergleichstherapie im Zeitverlauf gesunken seien. Die Ausnahmeregelung für neue Mittel zur Behandlung seltener Erkrankungen (Orphan Drugs) bei der regulären Zusatznutzenbewertung hat sich aus Sicht des Rates nicht bewährt.

Die Politik müsse dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) „unverzüglich“ ein klares Mandat erteilen, im Zeitverlauf auch eine Neubewertung des Mehrnutzens und Preisnachverhandlungen anzustoßen, forderte Ratsmitglied Nils Gutacker. Um die „Verhandlungsmacht der Solidargemeinschaft“ zu verbessern, müsse es dem GKV-SV erlaubt werden, von Preisverhandlungen zurückzutreten. Der SVR kritisiert zudem das Vermengen von Preisbildung und Standortförderung. Die knappen GKV-Mittel dürften nicht länger zur Pharmaförderung eingesetzt werden, sagte Ratsmitglied Leonie Sundmacher. (toro)

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