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Klinikverband sieht Nachholbedarf beim Pflegevorbehalt

26.03.2024 1:30 Min. Lesedauer

Mehr als vier Jahre nach der Einführung der Vorbehaltsaufgaben in der Pflege ist die Neuabgrenzung der Arbeit von Ärzten und Pflegekräften im Klinikalltag noch nicht angekommen. Zu diesem Schluss kommt eine heute vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (Dip) im Auftrag des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland (KKVD).

„Da sehen wir einen großen Nachholbedarf“, erklärte KKVD-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin. In der Praxis sei hier noch nicht viel umgesetzt worden.Die Vorbehaltsaufgaben in der Pflege, die im Zuge des Pflegeberufegesetzes (PflBG) Anfang 2020 in Kraft getreten waren, gelten als Meilenstein für die berufliche Pflege, da mit ihnen erstmals Aufgaben festgelegt werden, die nur Pflegekräfte übernehmen dürfen.

„Die Vorbehaltsaufgaben werden, obwohl sie geltendes Recht sind, in fast allen Sektoren (...) kaum beachtet“, resümierte Dip-Direktor Frank Weidner die Ergebnisse der Studie. Die Gründe dafür seien vielfältig. So fehle es an Informationen, Akteure hätten oft nicht die nötige Haltung, und es fehle an angemessenen Regulierungen auf allen Ebenen. Mit dem Gesetz sei die Organisation, Gestaltung und Steuerung von Pflegeprozessen in die Hände der Fachpflege gelegt worden, führte Weidner weiter aus.

Gleichzeitig seien diese Aufgaben anderen Berufsgruppen, etwa Ärztinnen und Ärzten, nun verwehrt. Dieser Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten seitens der Pflege stelle eines der Probleme bei der Umsetzung dar. Wenn der Pflegebedarf nur durch den Arzt festgestellt werde, verstoße dies jetzt gegen die Regeln. „Ärztinnen und Ärzte müssen wissen (...), dass es ein Vorbehaltsrecht gibt“, betonte Weidner. Dennoch werde etwa bei der Entlassung eines Patienten aus der Klinik die Einschätzung der Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit weiterhin häufig durch das ärztliche Personal vorgenommen.

Für die Studie hatte das Dip 25 Pflegefachkräfte aus insgesamt acht Krankenhäusern konkrete Fälle aus der Praxis und deren Regelungen zusammentragen lassen. Das Institut formulierte 18 Empfehlungen, um die Umsetzung der Vorbehaltsaufgaben voranzubringen, und appellierte zudem an den Gesetzgeber, offene Punkte bei den Vorbehaltsaufgaben zu klären und festzulegen. (at)

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