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Mehr Pflegebedürftige als erwartet – Prüfung empfohlen

05.05.2026 2 Min. Lesedauer

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 deutlich stärker gestiegen als prognostiziert. Zwischen 2017 und 2024 erhöhte sich ihr Anteil von 4,6 auf 7,6 Prozent. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie des Iges-Instituts im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV). Hauptursache sei, dass mehr jüngere und weniger stark beeinträchtigte Menschen Leistungen beantragten. Die demografische Entwicklung sei nicht der Grund.

Die Ergebnisse legen nahe, dass eine bessere Bekanntheit der Pflegeversicherung und fortschreitende Entstigmatisierung von Pflegebedürftigkeit wichtige Faktoren seien, die zu einem Anstieg der Anträge geführt hätten, schreiben die Autoren. Die Studie empfiehlt, die Systematik für die Pflegegrade zu überarbeiten. Eine Anpassung an die Empfehlungen eines Expertengremiums aus der Zeit vor der Pflegereform von 2017 „sollte geprüft werden“. 

Das Gutachten unterstützt damit Überlegungen der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. Im Ergebnispapier vom Dezember vergangenen Jahres hatten die Experten empfohlen, „Schwellenwerte in der Begutachtungssystematik von Pflegebedürftigkeit hinsichtlich ihrer konkreten Zugangswirkungen zu hinterfragen und gegebenenfalls auf ein wiederum fachlich gerechtfertigtes Maß anzupassen“. Warken will bis Mitte Mai einen Reformvorschlag vorlegen.

Der starke Anstieg der Zahl der Leistungsbeziehenden insgesamt stelle die Pflegeversicherung heute vor große Herausforderungen, sagte der Vorstandsvorsitzende des GKV-SV, Oliver Blatt. Seit der Reform habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf fast sechs Millionen in etwa verdoppelt, was vor allem an der damaligen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs liege. Blatt kritisierte, dass damals die Politik den Zugang zur Pflege großzügiger als von der Wissenschaft geraten gestaltet habe.

Laut Studie ist die Zahl der Erstanträge seit der Reform um 25,9 Prozent gewachsen. Über drei Viertel (76,5 Prozent) der über 18-jährigen Antragstellenden erhalten demnach im ambulanten Bereich einen niedrigen Pflegegrad (PG1 oder PG2) und bleiben dementsprechend lange im System. Auch unter Kindern und Jugendlichen sei ein Anstieg der Erstanträge und Bewilligungen von Pflegeleistungen zu beobachten – von 3,9 Prozent in 2018 bis auf 6,5 Prozent in 2024, heißt es in dem Gutachten.

Der am 1. Januar 2017 durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen, etwa Demenz, gleichwertig. Maßgeblich sind die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person in verschiedenen Lebensbereichen. Anstelle von drei Pflegestufen vor 2017 gibt es inzwischen fünf Pflegegrade. (bhu)