Sparpaket: AOK sieht Vorschläge nur als ersten Schritt
Das „kleine Sparpaket“ der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewertet der AOK-Bundesverband kritisch. Zwar seien die geplanten kurzfristigen Entlastungen für 2026 positiv, es fehlten jedoch langfristige Ansätze für eine echte Finanzierungsreform, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes anlässlich der zweiten Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum geplanten Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) am Montag.
So unterstützt der AOK-Bundesverband „die Absicht, die Beitragssätze stabil zu halten“. Dazu zählen die geplanten Einsparungen bei Krankenhäusern durch die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel. Allerdings plädiert der Bundesverband für eine dauerhafte statt nur einjährige Aussetzung. Zustimmung äußert die AOK auch zur Halbierung des Fördervolumens für den Innovationsfonds von 200 auf 100 Millionen Euro jährlich, „da sich das Förderinstrument bislang nicht bewährt hat“. Das Volumen solle dauerhaft auf diese Höhe begrenzt, nicht ausgegebene Gelder an den Gesundheitsfonds zurückgeführt und an die Krankenkassen verteilt werden. Die dritte Sparmaßnahme der Regierung, die geplante Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen, lehnt der Bundesverband dagegen als „weder sachgerecht“ noch „inhaltlich nachvollziehbar“ ab. Denn die wichtigsten Ausgabentreiber entzögen sich den „Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen“.
Mit Blick auf 2027 müssen aus Sicht der AOK „politische Schnellschüsse und kleinteilige Sofortmaßnahmen“ durch „dauerhaft wirksame und durchdachte Maßnahmen“ ersetzt werden. Dabei sei eine „faire Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und GKV und eine dauerhafte Begrenzung der Ausgaben“ notwendig. Hierzu zähle insbesondere die Reform der Notfallversorgung. Auf der Ausgabenseite sieht der Verband zusätzliches Sparpotenzial: So fordert er die vollständige Kostenübernahme der Beitragspauschalen für Bürgergeldbeziehende (zehn Milliarden Euro Einsparvolumen) und eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, was weitere sechs bis sieben Milliarden Euro im Arzneimittelbereich sowie rund 600 Millionen Euro bei Hilfsmitteln einsparen könne.
Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) initiierte „kleine Sparpaket“ ist an das BEEP gekoppelt, um es noch vor Jahresende zu verabschieden. Das Gesetz soll den Pflegeberuf aufwerten und Einrichtungen entlasten. Künftig sollen qualifizierte Pflegekräfte etwa in den Bereichen Diabetesversorgung, Wundmanagement oder bei der Betreuung von Menschen mit Demenz mehr Eigenverantwortung übernehmen. (tie)
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