Digitalagentur: Kassen sehen Abschied vom Marktmodell
Wachsende Zentralisierung, mangelnde Kostenkontrolle und fragwürdige Finanzeingriffe: Das von der Ampel geplante „Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz“ (GDAG) stößt bei den Krankenkassen auf erhebliche Bedenken. Danach würden vor allem ihre Beitragszahler die Kosten tragen. Zugleich würde die neue Agentur aber faktisch wie eine Behörde hoheitlich handeln und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstellt sein, monierte jetzt der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Gesetzes.
Zudem solle das BMG der Agentur per Verordnung und „abseits jedweder parlamentarischen Kontrolle“ neue Aufgaben zuweisen und damit über Beitragsgelder bestimmen können. Dies sei „entschieden abzulehnen“, erklärte die AOK. Das BMG könnte damit „nach eigenem Ermessen und ohne hinreichend konkrete Beschränkung frei über Beitragsgelder verfügen“, warnte der Kassenverband. Dies widerspreche der strengen Zweckbindung der Beitragsgelder. Diese seien keine Verfügungsmasse des Staates. Die AOK kritisierte zudem mangelnde Kostenkontrolle. Als Folge des Gesetzes seien inhaltliche Steuerung und finanzielle Verantwortung getrennt. „Die Finanzierung der neuen Digitalagentur sowie die Finanzierung der kompletten Telematikinfrastruktur erfolgt aus Beitragsgeldern, für deren wirtschaftliche Verwendung die GKV zur Verantwortung gezogen wird.“ Für die neue Agentur hingegen bestehe keine Verpflichtung zum wirtschaftlichen Handeln.
Das Kabinett hatte den GDAG-Entwurf Mitte Juli gebilligt. Danach soll die Gematik zur „Digitalagentur für Gesundheit“ ausgebaut und mit weiteren Aufgaben betraut werden. Dabei soll die Agentur künftig wesentliche Komponenten und Dienste zentral per Vergabeverfahren beschaffen. Die AOK kritisierte dies als „falsche Entscheidung“. Damit verabschiede sich die Regierung vom Marktmodell. „Der Zentralisierung und mittelbaren Verstaatlichung der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird so Vorschub geleistet.“ Stattdessen bedürfe es wettbewerblicher Anreizsysteme und einer engen Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung.
Dagegen begrüßte die AOK den Auftrag an die Spitzenverbände von Kassen und Vertragsärzten, Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen zu formulieren. Damit sollen Probleme beim Datenschutz oder Fälle von Diskriminierung vulnerabler Gruppen bei privaten Terminvermittlern ausgeschlossen werden. Der AOK-Bundesverband plädierte dafür, dass auch die Kassen selbst digitale Terminbuchungen anbieten können. Der Gesetzentwurf sollte entsprechend ergänzt werden. (cm)
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