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Starttermin für Cannabis-Teilfreigabe am 1. April wackelt  

06.03.2024 2 Min. Lesedauer

Die eigentlich für den 1. April geplante Cannabis-Teilfreigabe könnte sich verzögern. Aus den Ländern mehren sich parteiübergreifend Rufe nach einem späteren Start oder sogar einem vorläufigen Stopp des Gesetzes. Im Gespräch sind Herbst 2024 oder später. Heute berieten zunächst der Gesundheits- und Rechtsausschuss des Bundesrates über das Cannabis-Gesetz (CanG) und das mögliche Vorgehen der Länder, morgen folgt der Ausschuss für Inneres. Zugleich warnte der UN-Drogenkontrollrat in seinem neuen Jahresbericht Deutschland vor Verstößen gegen internationale Abkommen.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) warb dafür, die Teilfreigabe auf 2025 zu verschieben. Die Länder bräuchten Zeit, um Beratungsangebote aufzubauen, sagte sie laut MDR. Ähnlich äußerte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Die Pläne seien nicht auf die Schnelle umsetzbar und noch „im Verhandlungsstadium“, sagte er dem SWR. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte zuvor von einem „Bürokratiemonster“ gesprochen.

Der Bundesrat entscheidet am 22. März über seinen Kurs. Das am 23. Februar vom Bundestag beschlossene CanG ist allerdings nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz. Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Gesetz vorerst zeitlich auszubremsen. Köpping befürwortete zwar die Legalisierung, will das Gesetz aber nachbessern. So möchte sie etwa die erlaubten Besitzmengen reduzieren sowie die Abstandsregeln zu Schulen und Kitas verschärfen.

Die Teilfreigabe könnte zudem internationalem Recht zuwiderlaufen. In seinem Jahresbericht machte der UN-Drogenkontrollrat INCB nun grundsätzlich Bedenken gegen zunehmende Tendenzen zur Cannabis-Legalisierung geltend. Das UN-Drogenübereinkommen von 1961 erlaube den Cannabis-Gebrauch nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke, betonte der Rat. Das Übereinkommen von 1988 verpflichte Länder zudem dazu, Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge gesetzlich zu verbieten.

Das Bundesgesundheitsministerium sieht das CanG hingegen nicht von den Einwänden berührt. „Nach Auffassung der Bundesregierung ist das mit internationalem Recht vereinbar.“ Der „Schildower Kreis“, ein Experten-Netzwerk für die Legalisierung, warb für eine zeitnahe Freigabe. In einem „offenen Brief“ traten die Mitglieder Sorgen entgegen, das Gesetz führe zu einer Mehrbelastung der Polizei. Vielmehr sei zu erwarten, dass sich die meisten Kiffenden an die Regeln hielten. Die Strafverfolgungsbehörden würden letztlich sogar entlastet, weil die große Mehrheit der zuletzt rund 175.000 Anzeigen wegen reiner Besitzdelikte wegfalle. (cm)

 

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