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Deutliche Kritik am geplanten Präventionsinstitut

16.10.2024 2:30 Min. Lesedauer

Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum geplanten „Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ haben zahlreiche Fachverbände teils deutliche Kritik am Vorhaben der Bundesregierung geäußert. So bemängelt das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (EBM) in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf nicht erkennen lasse, dass das geplante neue Präventionsinstitut unabhängig von politischer Einflussnahme arbeiten und evidenzbasierte Aufklärung und Kommunikation gewährleisten werde. Die Cochrane Deutschland Stiftung mahnt, Entscheidungen bezüglich der öffentlichen Gesundheit sollten „frei von politischen Überlegungen getroffen werden“.

Ziel des Gesetzes ist es, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und jene Abteilungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die bislang für nicht übertragbare Krankheiten zuständig sind, in ein Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung im Medizinwesen (Bipam) zu überführen. Das neue Institut soll am 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt werden. Damit will die Koalition eigenen Angaben zufolge eine ressortübergreifende Vernetzung aller Akteure im Gesundheitsbereich erreichen, effektivere Gesundheitskommunikation sicherstellen und so die Bevölkerungsgesundheit verbessern.

Das RKI soll künftig nur noch für übertragbare Krankheiten zuständig sein, was Kritiker monieren. So schreibt die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme zur Anhörung, dass eine Trennung der Zuständigkeiten für übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten „fachlich nicht nachvollziehbar“ sei, zu „problematischen Abgrenzungsfragen“ führe und einen „zeitintensiven Aufbau neuer Organisationsstrukturen“ bedeute.

Der AOK-Bundesverband bezweifelt, ob es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt, das geplante Institut als „zentrale Vernetzungsstelle zwischen Gesundheits-, Arbeits-, Bildungs-, Ernährungs-, Stadtentwicklungs-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltpolitik“ zu etablieren. Zwar nenne der Entwurf in der Problembeschreibung und in der Gesetzesbegründung auch die Zielsetzung, ein umfassendes Gesundheitsverständnis institutionell und inhaltlich zu stärken. Doch im Vergleich zum Referentenentwurf sei diese Aufgabenbeschreibung stark in den Hintergrund gerückt, moniert der Verband. Weiter heißt es, eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik scheitere in der Regel an Sektorengrenzen und Kompetenzfragen. Ein Institut des Bundes im Geschäftsbereich des Gesundheitsressorts stoße daher schnell an Grenzen. (fb)

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